Aufgaben bequem outsourcen und die Anforderungen der MDR erfüllen
Aufgaben bequem outsourcen und die Anforderungen der MDR erfüllen
Hersteller, die nicht in einem Mitgliedsstaat niedergelassen sind, müssen einen Bevollmächtigten benennen. Dieser Bevollmächtigte vertritt den Hersteller in der EU und ist "als Gesamtschuldner rechtlich haftbar".
Die MDR verpflichtet die Bevollmächtigten zu folgenden Aufgaben:
Auf Wunsch übernehmen wir all diese Aufgaben.
Übrigens: Die Pflicht zu einem Bevollmächtigten müssen auch Hersteller erfüllen, die ihre Produkte noch gemäß den EU-Richtlinien (MDD, IVDD, AIMDD) in den Verkehr bringen.
Sowohl die Hersteller als auch die Bevollmächtigten müssen Zugriff auf eine verantwortliche Person haben. Die verantwortliche Person des Bevollmächtigten muss in der EU angesiedelt sein (s. MDCG 2019-7).
Wir stellen als Bevollmächtigter die entsprechende verantwortliche Person und gewährleisten damit, dass die vorgeschriebenen Aufgaben des Bevollmächtigten gemäß Artikel 11 der MDR erfüllt werden.
In mehreren Schritten etablieren wir unsere Zusammenarbeit, damit diese von Beginn an reibungslos verläuft. Diese Klarheit minimiert unnötige Aufwände und Kosten und schafft die Basis für ein gesetzeskonformes Arbeiten aller Beteiligen. Das hilft, regulatorische Risiken zu vermeiden.
Wir schließen eine Geheimhaltungsvereinbarung ab und lernen Sie und Ihr Produkt / Ihre Produkte unverbindlich kennen. Beispielsweise führen wir ein erstes gemeinsames Telefonat, um die folgenden Fragen zu klären:
Anschließend besprechen wir, welche Rolle(n) Sie wünschen, dass wir übernehmen. Wir schätzen die Aufwände für die Tätigkeiten ab, die u.a. abhängen von:
Diese Aufwände bestimmen die Kosten, die wir Ihnen in einem passgenauen Angebot aufschlüsseln.
Beispielsweise im Rahmen eines Workshops prüfen wir die Vollständigkeit und Konformität der "Produktakten" (technische Dokumentation) sowie der QM-Unterlagen (Vorgabedokumente, Aufzeichnungen). Als Ergebnis dieses Review verfügen wir über ein gemeinsames Verständnis über die Güte aller Unterlagen und Prozesse.
Wir erstellen zudem eine Maßnahmenliste, um mögliche Nicht-Konformitäten zu beheben. Wenn wir als Ihr Bevollmächtigter auftreten, umfasst diese Maßnahmenliste die Aufgabe, uns auf der Kennzeichnung anzugeben.
Wir setzen die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen um und etablieren die Prozesse unserer Zusammenarbeit:
Danach sind wir startklar!
Wenn Sie Ihren gesetzlichen Pflichten gerecht werden und Aufgaben an Dritte outsourcen wollen, dann melden Sie sich bei uns!