Eine wichtige Sache vorab: Ihre Zufriedenheit ist uns ein großes Anliegen. Sollten Sie –
aus welchen Gründen auch immer – Grund zur Beanstandung unserer Leistungen
haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden gemeinsam eine Lösung!
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der Johner Institut
GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz („Johner Institut“) betreffend
allgemeiner Beratungsleistungen. Mit der Annahme erklärt sich der Vertragspartner
(„Kunde“) mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, gleich ob der Auftraggeber
Unternehmer (§ 14 BGB), Verbraucher (§ 13) oder eine juristische Person des privaten
oder öffentlichen Rechts ist.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch
dann, wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1 Die Leistungen des Johner Instituts werden nach Art und Umfang durch das Angebot
und die dort genannten Leistungsbausteine bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags
gelten auch diese allgemeinen Vertragsbedingungen.
2.2 Angebote des Johner Instituts sind freibleibend.
2.3 Das Johner Institut ist frei darin, bestehende Aufträge fortzuführen sowie neue
Aufträge dritter Auftraggeber anzunehmen, auch wenn es sich dabei um Wettbewerber
des Kunden handelt.
2.4 Die Auftragserteilung bedarf der Schrift- oder Textform.
2.5 Änderungen des Leistungsumfangs werden zwischen den Parteien einvernehmlich
festgelegt.
2.6 Das Johner Institut wird die Interessen des Auftragnehmers nach besten Kräften
wahrnehmen.
2.7 Das Johner Institut ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrags Mitarbeiter,
fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die
berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Johner
Institut zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
2.8 Das Johner Institut wird im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständiger
Dienstleister im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB tätig. Die §§ 611 ff. BGB kommen auch
dann zur Anwendung, soweit die Leistungen Elemente anderer Vertragstypen enthalten.
Den dispositiven Bestimmungen des BGB gehen – in dieser Rangfolge – individuelle
Vereinbarungen, individuelle Aufträge und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
Dispositive Bestimmungen kommen im Übrigen zur Anwendung, soweit in den
vorgenannten Vereinbarungen und in diesen Vertragsbedingungen keine
abschließenden Regelungen getroffen wurden. Es wird klargestellt, dass bei der
Übernahme von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen ein Erfolg nicht
geschuldet ist. Das Johner Institut übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für
die erfolgreiche Zertifizierung.
3.1 Der Kunde wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die
Leistung des Johner Instituts erforderlichen Daten zur vertraulichen Behandlung zur
Verfügung stellen.
3.2 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde,
(a) angefragte Unterlagen vollständig und möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen;
(b) ihm zufallende Aufgaben gemäß dem Projektplan und nach Absprache zu
übernehmen;
(c) die Arbeitsergebnisse des Johner Instituts unmittelbar zu begutachten und etwaige
Mängel unverzüglich geltend zu machen;
(d) das Johner Institut bei weiterem Verzug zu informieren, wenn ein Termin nicht
eingehalten werden kann;
(e) einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie ggf. weitere Ansprechpartner zu
benennen und über Wechsel in dieser Person zu informieren, und
(f) auf E-Mails des Johner Instituts innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, in der
Regel nicht mehr als einem Arbeitstag, zu reagieren.
4.1 Die Vergütung für die Beratungsdienstleistungen des Johner Instituts bestimmt sich
nach den im Angebot genannten Bedingungen.
4.2 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Johner Institut in folgendem Umfang
erstattet:
(a) Fahrt- und Reisekosten: Erstattungsfähig sind in der Regel Kosten für Bahnfahrten in
der 1. Klasse, Fahrten mit dem eigenen Pkw (Kilometerpauschale 0,50 EUR pro km)
sowie Taxifahrten bis zu einer Höhe von 50,00 EUR sowie Flüge in der Economy-Class
innerhalb Deutschlands nach dem jeweils günstigsten Tarif;
(b) Übernachtung: Pauschal 150,00 EUR pro Nacht;
(c) Abweichend von den unter (b) aufgeführten Übernachtungskosten kann es aufgrund
von externen Einflussfaktoren notwendig sein, höhere Übernachtungspauschalen zu
erheben. In einem derartigen Fall werden wir uns im Vorfeld der Reise schriftlich mit
Ihnen abstimmen.
(d) Reisezeit: Die Reisezeit wird – soweit die Vergütung nach einem Stundensatz
berechnet wird – mit einem Drittel der tatsächlich angefallenen Reisezeit berechnet.
4.3 Das Johner Institut kann für den Fall, dass es die vereinbarten Leistungen aufgrund
eines Verstoßes des Kunden gegen die Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zum
geplanten Zeitpunkt erbringen kann, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 75 % der
vereinbarten Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen.
4.4 Das Johner Institut wird dem Kunden seine Leistungen monatlich in Rechnung
stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zu begleichen,
soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des
Kunden ist das Johner Institut berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu
berechnen. Dem Johner Institut ist die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens vorbehalten.
4.6 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen des Johner Instituts nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5.1 Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
5.2 In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 3 nicht abweichend
geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf
den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine
Haftung des Johner Instituts vorbehaltlich der Regelung in 5.3 ausgeschlossen.
5.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
6.1 Das Johner Institut nimmt seine Beratertätigkeit zum im Vertrag vereinbarten
Zeitpunkt auf.
6.2 Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum
Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
6.3 Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Kunde mit
der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist
oder seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung
verweigert.
6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6.5 Die Kündigung durch eine Partei berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der
Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden
sind.
6.6 Bei einer Kündigung des Kunden wird die vereinbarte Vergütung (anteilig) nach
Maßgabe der nachstehenden Tabelle fällig:
Zeitraum | Vergütung |
Mehr als vier Wochen vor Beginn | entfällt |
Bis zu zwei Wochen vor Beginn | 20% der vereinbarten Vergütung |
Bis zu einer Woche vor Beginn | 40% der vereinbarten Vergütung |
Weniger als eine Woche vor Beginn | 60% der vereinbarten Vergütung |
Am Tag des vereinbarten Beginns | 100% der vereinbarten Vergütung |
7.1 Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich, über die ihnen bekannt
gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der
jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur
Verschwiegenheit besteht auch über die Laufzeit der zwischen den Parteien
geschlossenen Verträge fort. Beide Parteien werden dafür sorgen, dass diese
Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.
7.2 Das Johner Institut hat alle Gegenstände, insbesondere Unterlagen, Tabellen,
Ausarbeitungen, Hard- und Software und Kopien, die es im Rahmen seiner
vertraglichen Tätigkeit erlangt hat, als anvertrautes Fremdeigentum sorgfältig
aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme oder Nutzung Unbefugter zu schützen, auf
Verlangen jederzeit und bei Beendigung des Vertrags auch unaufgefordert an den
Auftraggeber zurückzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht. Davon ausgenommen ist ferner eine Kopie, die zu
Dokumentationszwecken beim Johner Institut verbleiben darf. Die Sätze 1-3 gelten
entsprechend für vom Johner Institut erstellte Gegenstände/Arbeitsergebnisse.
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen,
-prozesse, Datenbestände der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dem
Bundesdatenschutzgesetz und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz genügen.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von
Daten und Datenbeständen. Auch ein angemessenes Datensicherungssystem ist vom
Kunden vor- und während der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Die
Angemessenheit des Datensicherungssystems bestimmt sich nach den rechtlichen
Maßgaben des Art. 32 DS-GVO.
8.2 Das Johner Institut stellt sicher, dass es im Rahmen der Erfüllung des Vertrages
keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen
verstoßen. Zu diesem Zweck verpflichtet es sich insbesondere zum sorgsamen Umgang
mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten, welche ihm zur Auftragserfüllung bekannt
gegeben werden. Im Einzelfall stimmt sich das Johner Institut mit dem vom
Auftraggeber zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit
(Datenschutzbeauftragter) ab.
8.3 Das Johner Institut verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen, die vom Auftragnehmer in
einem Projekt für den Auftraggeber eingesetzt werden, ebenfalls zu seinem sorgsamen
Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten sowie zur Wahrung des
Datengeheimnisses nach Maßgabe des § 53 BDSG.
8.4 Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich zum Abschluss einer
Auftragsvereinbarung nach den Maßgaben des Art. 28 DS-GVO, soweit es für die
Durchführung der auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen
geschlossenen Verträge gesetzlich erforderlich ist. Erforderlich ist eine
Auftragsverarbeitung insbesondere dann, wenn das Johner Institut personenbezogene
Daten, für die eine Verantwortlichkeit des Kunden i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO besteht,
im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten soll.
9.1 In bestimmten Bereichen unserer Produkte nutzen wir künstliche Intelligenz (KI), um
verschiedene Funktionalitäten zu ermöglichen und unsere Dienstleistungen zu
optimieren. Auf die Nutzung von KI-Modellen werden wir bei den betreffenden
Produkten gesondert hinweisen. Die KI-Modelle werden auf der Grundlage einer
Vielzahl von Daten trainiert und können Muster erkennen und darauf reagieren, um
qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.
9.2 Die Daten unserer Kunden werden nicht für das Training der KI-Modelle genutzt. Es
findet keine Übermittlung personenbezogener Daten ohne die ausdrückliche
Einwilligung des Kunden an die KI-Modelle statt.
9.3 Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Modelle Fehler
machen. Das Johner Institut übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der
Kunde auf der Grundlage der Informationen trifft, die von der KI bereitgestellt wurden.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch
die KI bereitgestellten Informationen zu bewerten.
10.1 Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt
sein. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den
§§ 15 bis 27 UrhG, sind dem Johner Institut respektive den Urhebern und
Lizenzinhabern vorbehalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den
bereitgestellten und nicht personalisierten Inhalten wie insbesondere Vorlagen,
Templates etc., soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
11.1 Eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen kann erfolgen,
(a) wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist;
(b) bei Erweiterung des Leistungsangebotes des Johner Instituts;
(c) bei einer für den Kunden vorteilhaften Änderung der Bestimmungen.
11.2 Das Johner Institut informiert den Kunden über eine Änderung dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen vor ihrer Wirksamkeit. Die Information über die Änderung erfolgt
in einer E-Mail-Nachricht oder in sonstiger geeigneter Form. Mindestens 14 Tage vor
Inkrafttreten der Änderung besteht die Möglichkeit, die auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge zu kündigen. Hiervon
unbenommen bleibt die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die geschlossenen Verträge
zu den Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses wirksamen Allgemeinen
Vertragsbedingungen fortzuführen.
12.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des
internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ausschließlich Konstanz.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom
Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
Ausgenommen von den Formerfordernissen sind Individualabreden im Sinne des §
305b BGB, soweit Formerfordernisse nicht zwingend sind.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine
unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die
Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle
der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von
den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall
einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
12.5 Eine Übertragung von auf dem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch
eine Partei auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen
Partei. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.