Allgemeine Vertragsbedingungen für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen

Eine wichtige Sache vorab: Ihre Zufriedenheit ist uns ein großes Anliegen. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – Grund zur Beanstandung unserer Leistungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden gemeinsam eine Lösung!

1. Anwendung

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der Johner Institut GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz („Johner Institut") betreffend allgemeiner Beratungsleistungen. Mit der Annahme erklärt sich der Vertragspartner („Kunde") mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, gleich ob der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), Verbraucher (§ 13) oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

2.Vertragsschluss, Art und Umfang der Leistung

2.1 Die Leistungen des Johner Instituts werden nach Art und Umfang durch das Angebot und die dort genannten Leistungsbausteine bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch diese allgemeinen Vertragsbedingungen.

2.2 Angebote des Johner Instituts sind freibleibend.

2.3 Das Johner Institut ist frei darin, bestehende Aufträge fortzuführen sowie neue Aufträge dritter Auftraggeber anzunehmen, auch wenn es sich dabei um Wettbewerber des Kunden handelt.

2.4 Die Auftragserteilung bedarf der Schrift- oder Textform.

2.5 Änderungen des Leistungsumfangs werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.

2.6 Das Johner Institut wird die Interessen des Auftragnehmers nach besten Kräften wahrnehmen.

2.7 Das Johner Institut ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Johner Institut zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

2.8 Das Johner Institut wird im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständiger Dienstleister im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB tätig. Die §§ 611 ff. BGB kommen auch dann zur Anwendung, soweit die Leistungen Elemente anderer Vertragstypen enthalten. Den dispositiven Bestimmungen des BGB gehen – in dieser Rangfolge – individuelle Vereinbarungen, individuelle Aufträge und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Dispositive Bestimmungen kommen im Übrigen zur Anwendung, soweit in den vorgenannten Vereinbarungen und in diesen Vertragsbedingungen keine abschließenden Regelungen getroffen wurden. Es wird klargestellt, dass bei der Übernahme von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen ein Erfolg nicht geschuldet ist. Das Johner Institut übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die erfolgreiche Zertifizierung.

3. Mitwirkungspflichten

3.1 Der Kunde wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung des Johner Instituts erforderlichen Daten zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen._

3.2 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde,

(a) angefragte Unterlagen vollständig und möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen;

(b) ihm zufallende Aufgaben gemäß dem Projektplan und nach Absprache zu übernehmen;

(c) die Arbeitsergebnisse des Johner Instituts unmittelbar zu begutachten und etwaige Mängel unverzüglich geltend zu machen;

(d) das Johner Institut weiteren Verzug zu informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann;

(e) einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie ggf. weitere Ansprechpartner zu benennen und über Wechsel in dieser Person zu informieren und

(f) auf E-Mails des Johner Instituts innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, in der Regel nicht mehr als einem Arbeitstag, zu reagieren.

4. Vergütung, Aufrechnung

4.1 Die Vergütung für die Beratungsdienstleistungen des Johner Instituts bestimmt sich nach den im Angebot genannten Bedingungen.

4.2 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Johner Institut in folgendem Umfang erstattet:

(a) Fahrt- und Reisekosten: Erstattungsfähig sind in der Regel Kosten für Bahnfahrten in der 1. Klasse, Fahrten mit dem eigenen Pkw (Kilometerpauschale 0,50 EUR pro km) sowie Taxifahrten bis zu einer Höhe von 50,00 EUR sowie Flüge in der Economy-Class innerhalb Deutschlands nach dem jeweils günstigsten Tarif;

(b) Übernachtung: Pauschal 150,00 EUR pro Nacht;

(c) Reisezeit: Die Reisezeit wird – soweit die Vergütung nach einem Stundensatz berechnet wird – mit einem Drittel der tatsächlich angefallenen Reisezeit berechnet.

4.3 Das Johner Institut kann für den Fall, dass es die vereinbarten Leistungen aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erbringen kann, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 75 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen.

4.4 Das Johner Institut wird dem Kunden seine Leistungen monatlich in Rechnung stellen soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.5 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zu begleichen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Johner Institut berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Dem Johner Institut ist die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.

4.6 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen des Johner Instituts nur mit rechtskräftig festgestellten, oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5. Haftung

5.1 Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.2 In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des Johner Instituts vorbehaltlich der Regelung in 5.3 ausgeschlossen.

5.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

6. Kündigung, Rechtsfolgen

6.1 Das Johner Institut nimmt seine Beratertätigkeit zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf.

6.2 Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

6.3 Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist oder seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung verweigert.

6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6.5 Die Kündigung durch eine Partei berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden sind.

6.6 Bei einer Kündigung des Kunden wird die vereinbarte Vergütung (anteilig) nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle fällig:

Zeitraum Vergütung
Mehr als vier Wochen vor Beginn entfällt
--- ---
Bis zu zwei Wochen vor Beginn 20% der vereinbarten Vergütung
Bis zu einer Woche vor Beginn 40% der vereinbarten Vergütung
Weniger als eine Woche vor Beginn 60% der vereinbarten Vergütung
Am Tag des vereinbarten Beginns 100% der vereinbarten Vergütung

7. Geheimhaltung, Herausgabe von und Umgang mit Gegenständen/Arbeitsergebnissen

7.1 Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich, über die ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über die Laufzeit der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge fort. Beide Parteien werden dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.

7.2 Das Johner Institut hat alle Gegenstände, insbes. Unterlagen, Tabellen, Ausarbeitungen, Hard- und Software und Kopien, die es im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit erlangt hat, als anvertrautes Fremdeigentum sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme oder Nutzung Unbefugter zu schützen, auf Verlangen jederzeit und bei Beendigung des Vertrags auch unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Davon ausgenommen ist ferner eine Kopie, die zu Dokumentationszwecken beim Johner Institut verbleiben darf. Die Sätze 1-3 gelten entsprechend für vom Johner Institut erstellte Gegenstände/Arbeitsergebnisse.

8. Datenschutz

8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen, -prozesse, Datenbestände der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz genügen.Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von Daten und Datenbeständen. Auch eine angemessenes Datensicherungssystem ist vom Kunden vor- und während der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Die Angemessenheit des Datensicherungssystems bestimmt sich nach den rechtlichen Maßgaben des Art. 32 DS-GVO.

8.2 Das Johner Institut stellt sicher, dass es im Rahmen der Erfüllung des Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Zu diesem Zweck verpflichtet es sich insbesondere zum sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten, welche ihm zur Auftragserfüllung bekannt gegeben werden. Im Einzelfall stimmt sich das Johner Institut mit dem vom Auftraggeber zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter) ab.

8.3 Das Johner Institut verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen, die vom Auftragnehmer in einem Projekt für den Auftraggeber eingesetzt werden, ebenfalls zu seinem sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Maßgabe des § 53 BDSG.

8.4 Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich zum Abschluss einer Auftragsvereinbarung nach den Maßgaben des Art. 28 DS-GVO, soweit es für die Durchführung der auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge gesetzlich erforderlich ist. Erforderlich ist eine Auftragsverarbeitung insbesondere dann, wenn das Johner Institut personenbezogene Daten, für die eine Verantwortlichkeit des Kunden i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO besteht, im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten soll.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 15 bis 27 UrhG sind dem Johner Institut respektive den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

9.2 Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten und nicht personalisierten Inhalten wie insbesondere Vorlagen, Templates etc., soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

10. Anpassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

10.1 Eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen kann erfolgen,

  1. wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist;
  2. bei Erweiterung des Leistungsangebotes des Johner Instituts;
  3. bei einer für den Kunden vorteilhaften Änderung der Bestimmungen.

10.2 Das Johner Institut informiert den Kunden über eine Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor ihrer Wirksamkeit. Die Information über die Änderung erfolgt in einer E-Mail Nachricht oder in sonstiger geeigneter Form. Mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung besteht die Möglichkeit, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge zu kündigen. Hiervon unbenommen bleibt die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die geschlossenen Verträge zu den Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses wirksamen Allgemeinen Vertragsbedingungen fortzuführen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Konstanz.

11.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden. Ausgenommen von den Formerfordernissen sind Individualabreden im Sinne des § 305b BGB, soweit Formerfordernisse nicht zwingend sind.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

11.5 Eine Übertragung von auf dem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch eine Partei auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Der Auftragnehmer darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

 

 

X

Datenschutz

Wir nutzen Cookies auf unseren Webseiten. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Webseite und Ihre Erfahrung zu verbessern