IVD-Geräte nehmen in der modernen in vitro-Diagnostik einen zunehmend größeren Stellenwert ein. Sie ermöglichen häufig sensitivere Nachweisverfahren, erlauben eine objektive Interpretation der Testergebnisse, ermöglichen die automatisierte Dokumentation sowie die Anbindung an die IT-Systeme von Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern.
Aufgrund der zunehmenden Miniaturisierung und der Vereinfachung der Workflows sind IVD-Geräte meist im Zusammenhang mit Schnelltest jedoch auch für die Verwendung durch medizinische Laien von immer größerem Interesse.
Wie bei den IVD-Assays wird von den Herstellern von IVD-Geräten die Implementierung eines QM-Systems gemäß ISO 13485 und die Erstellung einer technischen Akte, die den Nachweis der Konformität des IVD-Gerätes mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß EU-Verordnung 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) erbringt, verlangt.
Abhängig von der Ausbaustufe und der technischen Gestaltung eines IVD-Gerätes kann es für den Hersteller erforderlich sein, die Konformität des IVD-Gerätes mit weiteren EU-Richtlinien nachzuweisen wie z. B. die Maschinen-Richtlinie, RED-Richtlinie oder die RoHS-Richtlinie. Ferner sind die zugehörigen harmonisierten Normen sowie nicht -harmonisierte Normen zu beachten, um dem Stand der Technik zu genügen. Bei IVD-Geräten nimmt die Gebrauchstauglichkeit, v. a. bei IVD-Geräten zur Eigenanwendung, eine besondere Bedeutung ein.
Unsere IVD-Experten des Johner Instituts unterstützen Sie gern bei strategischen Entscheidungen bei der Produktentwicklung und der Verifizierung und Validierung. Sie helfen Ihnen auch bei der Implementierung Ihres QM-Systems und der Erstellung der technischen Dokumentation.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mit unserer Hilfe Ihr IVD-Gerät IVDR-konform zuzulassen.