Dieses Glossar verschafft Herstellern von Medizinprodukten eine kompakte Übersicht über die Begriffswelt. Es benennt die Quellen der Begriffsdefinitionen und verlinkt auf weiterführende Erläuterungen.
Die englische Version des Glossars finden Sie hier.
A
Begriff | Definition | Quelle | Weitere Informationen |
Abschließende Bewertung (Summative Evaluation) | User-Interface-Evaluation, die zum Abschluss der Entwicklung des User Interfaces durchgeführt wird mit dem Ziel des objektiven Nachweises, dass das User Interface sicher benutzt werden kann | IEC 62366-1:2015 | |
Agglomerat | Im Sinne der Definition von Nanomaterialien eine Ansammlung schwach gebundener Partikel oder Aggregate, in der die resultierende Oberfläche ähnlich der Summe der Oberflächen der einzelnen Komponenten ist | MDR (EU) 2017/745 |
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Aggregat | Im Sinne der Definition von Nanomaterialien ein Partikel aus fest gebundenen oder verschmolzenen Partikeln | MDR (EU) 2017/745 |
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AIMDD 90/385/EEC | Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte wie z.B. Herzschrittmacher oder implantierbare Defibrillatoren und implantierbare Infusionspumpen. Die Richtlinie legt u.a. die grundlegenden Anforderungen fest, die die Hersteller dieser Produkte gewährleisten müssen. Die MDR löst die AIMDD ab. |
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Aktives Produkt | Produkt, dessen Betrieb von einer Energiequelle mit Ausnahme der für diesen Zweck durch den menschlichen Körper oder durch die Schwerkraft erzeugten Energie abhängig ist und das mittels Änderung der Dichte oder Umwandlung dieser Energie wirkt. Ein Produkt, das zur Übertragung von Energie, Stoffen oder anderen Elementen zwischen einem aktiven Produkt und dem Patienten eingesetzt wird, ohne dass dabei eine wesentliche Veränderung von Energie, Stoffen oder Parametern eintritt, gilt nicht als aktives Produkt. Software gilt ebenfalls als aktives Produkt. | MDR (EU) 2017/745 | |
Analyseleistung | Fähigkeit eines Produkts, einen bestimmten Analyten korrekt nachzuweisen oder zu messen | IVDR (EU) 2017/746 |
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Anwender | Jeder Angehörige der Gesundheitsberufe oder Laie, der ein Medizinprodukt anwendet | MDR (EU) 2017/745 |
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Aufbereitung | Verfahren, dem ein gebrauchtes Produkt unterzogen wird, damit es sicher wiederverwendet werden kann. Zu diesen Verfahren gehören Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und ähnliche Verfahren sowie Prüfungen und Wiederherstellung der technischen und funktionellen Sicherheit des gebrauchten Produkts. | MDR (EU) 2017/745 |
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B
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Bedienfunktion | Ein Steuerelement oder eine Information am Medizinprodukt, das/die erforderlich ist, um eine Kernaufgabe mit dem Medizinprodukt zu erledigen Hinweis 1: Im Gegensatz zur „Hauptbedienfunktion“, die die „sichere Benutzung und die Effektivität“ ermöglicht, sind die Bedienfunktionen eine Obermenge, die sowohl „Effizienz“ als auch „Zufriedenstellung“ ermöglicht. Hinweis 2: Der Begriff „Bedienfunktion“ ist nicht in der IEC 62366-1:2015 definiert. | Thomas Geis und Christian Johner, abgeleitet aus der Definition „Benutzungsschnittstelle“ (DIN EN ISO 9241-110:2020) und „Hauptbedienfunktion“ (IEC 62366-1:2015) |
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Bedürfnis („emotionales Erfordernis“) | Ein bestimmter positiver emotionaler Zustand, den eine Person in einer spezifischen Situation anstrebt, sowie die notwendige Voraussetzung, die diesen Zustand in der spezifischen Situation herstellt |
Thomas Geis |
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Behandlungseinheit | Kombination von zusammen verpackten und in Verkehr gebrachten Produkten, die zur Verwendung für einen spezifischen medizinischen Zweck bestimmt sind |
MDR (EU) 2017/745 |
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Benannte Stelle | Konformitätsbewertungsstelle, die gemäß der MDR benannt wurde |
MDR (EU) 2017/745 | |
Benutzbarkeit |
Unter Benutzbarkeit versteht man die Tatsache, dass einzelne User-Interface-Elemente erkennbar sind und Eingaben und Auswahlen ohne Hindernisse zulassen. Beispiele: – Eine Null und der Buchstabe O sind in einer Anzeige unterscheidbar. – Eine Tastatur hat zwischen den einzelnen Tasten ausreichend Abstand, um nicht versehentlich die falsche Taste zu drücken. Der Tastendruck ist nicht zu hoch und nicht zu niedrig. |
Buch: Thomas Geis, Christian Johner – Gebrauchstauglichkeit |
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Benutzerprofil | Zusammenfassung der mentalen, physischen und demographischen Eigenschaften einer vorgesehenen Benutzergruppe sowie jegliche besonderen Merkmale (z.B. berufsbedingte Fähigkeiten, Arbeitsplatzanforderungen und Arbeitsbedingungen), die Einfluss auf Design-Entscheidungen haben können |
IEC 62366-1:2015 |
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Benutzungsfehler | Handlung oder Unterlassung einer Handlung eines Benutzers bei der Benutzung des Medizinprodukts, die zu einer anderen Reaktion als der vom Hersteller vorgesehenen oder vom Benutzer erwarteten führt |
IEC 62366-1:2015 |
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Benutzungsspezifikation | Zusammenfassung der wichtigen Eigenschaften bezogen auf den Nutzungskontext des Medizinprodukts .Die Use Specification muss enthalten: • Vorgesehene medizinische Indikation • Vorgesehene Patientengruppen • Vorgesehenes Körperteil oder Gewebetyp, für das oder den eine Anwendung oder Interaktion geplant ist • Vorgesehenes User-Profil • Vorgesehene Nutzungsumgebung • Funktionsprinzip |
IEC 62366-1:2015 |
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Benutzungsszenario | Bestimmte Abfolge von Ereignissen und Aufgaben, die von einem bestimmten Benutzer in einer bestimmten Umgebung ausgeführt werden |
IEC 62366-1:2015 |
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Bereitstellung auf dem Markt | Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts (mit Ausnahme von Prüfprodukten) zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit |
MDR (EU) 2017/745 | |
Bericht für die klinische Bewertung | Der „Clinical Evaluation Report“ dokumentiert, wie gut ein Medizinprodukt den klinischen Nutzen erbringt sowie wie sicher und leistungsfähig es ist. Dieses Dokument bewertet den Stand der Technik und fasst u.a. die Zweckbestimmung und die Ergebnisse des Risikomanagements, der Verifizierung und sonstigen Validierungsaktivitäten zusammen ebenso wie die klinischen Daten u.a. aus der wissenschaftlichen Fachliteratur und der klinische Nachbeobachtung. |
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Bestimmungsgemäßer Gebrauch |
Verwendung eines Produkts in Übereinstimmung mit den in der Benutzerinformation bereitgestellten Informationen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch beinhaltet die Zweckbestimmung. | Adaptiert aus: DIN EN ISO 12100:2010, Abschnitt 3.23 | |
Bevollmächtigter | Jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem außerhalb der Union ansässigen Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung seiner aus dieser Verordnung resultierenden Verpflichtungen wahrzunehmen, und die diesen Auftrag angenommen hat |
MDR (EU) 2017/745 |
C
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
CE-Kennzeichnung | auch: CE-Zeichen, CE-Konformitätskennzeichnung oder CE-Kennzeichnung Kennzeichnung, durch die ein Hersteller angibt, dass ein Produkt den einschlägigen Anforderungen genügt, die in dieser Verordnung oder in anderen Rechtsvorschriften der Union über die Anbringung der betreffenden Kennzeichnung festgelegt sind. |
MDR (EU) 2017/745 | |
Cognitive Walk-Through | Inspektionen, bei denen der Inspektor selbst alle Kernaufgaben und Teilaufgaben am Medizinprodukt durchläuft und dabei überprüft, ob spezifizierte Anforderungen innerhalb jeder Teilaufgabe umgesetzt sind. Es ist grundsätzlich möglich, einen „Cognitive Walk-Through“ unter Anleitung des Inspektors durch einen Benutzer durchfuhren zu lassen. Dies empfiehlt sich bei formativen Evaluationen, insbesondere, wenn das User Interface (nur) als Prototyp vorliegt, der eine selbständige Aufgabenerledigung durch den Benutzer noch nicht ermöglicht. Sobald jedoch eine selbstständige Aufgabenerledigung durch den Benutzer ermöglicht wird, ist eine Usability-Test mit spezifizierten Testaufgaben methodisch vorzuziehen. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-UT des UXQB e.V. Version 1.07 |
D
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Derivat | Eine „nicht-zelluläre Substanz“, die mittels eines Herstellungsprozesses aus Gewebe oder Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs gewonnen wird. Die für die Herstellung des Produkts letztendlich verwendete Substanz enthält in diesem Fall keine Zellen und kein Gewebe. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Diagnostische Sensitivität | Die Fähigkeit eines Produkts zu erkennen, dass ein mit einer bestimmten Krankheit oder einem bestimmten gesundheitlichen Zustand verbundener Zielmarker vorhanden ist |
IVDR (EU) 2017/746 | |
Diagnostische Spezifität | Die Fähigkeit eines Produkts zu erkennen, dass ein mit einer bestimmten Krankheit oder einem bestimmten gesundheitlichen Zustand verbundener Zielmarker nicht vorhanden ist |
IVDR (EU) 2017/746 |
E
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Einmalige Produktkennung | Die einmalige Produktkennung oder UDI (Unique Device Identifier) bezeichnet eine Abfolge numerischer oder alphanumerischer Zeichen, die mittels international anerkannter Identifizierungs- und Kodierungsstandards erstellt wurde und die eine eindeutige Identifizierung einzelner Produkte auf dem Markt ermöglicht. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Einmalprodukt | Ein Produkt, das dazu bestimmt ist, an einer einzigen Person für eine einzige Maßnahme verwendet zu werden |
MDR (EU) 2017/745 |
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Einwilligung nach Aufklärung (IVDR (EU) 2017/746) | Eine aus freien Stücken erfolgende, freiwillige Erklärung der Bereitschaft durch einen Prüfungsteilnehmer, an einer bestimmten Leistungsstudie teilzunehmen, nachdem er über alle Aspekte der Leistungsstudie, die für die Entscheidungsfindung bezüglich der Teilnahme relevant sind, aufgeklärt wurde; im Falle von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen eine Genehmigung oder Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, sie in die Leistungsstudie aufzunehmen |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Einwilligung nach Aufklärung (MDR (EU) 2017/745) | Eine aus freien Stücken erfolgende, freiwillige Erklärung der Bereitschaft durch einen Prüfungsteilnehmer, an einer bestimmten klinischen Prüfung teilzunehmen, nachdem er über alle Aspekte der klinischen Prüfung, die für die Entscheidungsfindung bezüglich der Teilnahme relevant sind, aufgeklärt wurde; im Falle von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen eine Genehmigung oder Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, sie in die klinische Prüfung aufzunehmen |
MDR (EU) 2017/745 |
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Erfordernis | Eine für einen Benutzer oder eine Benutzergruppe als notwendig identifizierte Voraussetzung, um ein angestrebtes Arbeitsergebnis innerhalb eines bestimmten Nutzungskontexts zu erreichen. Beispiele für Erfordernisse: Der Internist muss das Körpergewicht des Krebspatienten kennen (Voraussetzung), um die richtige Dosis des Krebsmittels bestimmen zu können (Zweck). Der Chirurg muss den histologischen Befund des entfernten Lymphknotens kennen (Voraussetzung), um entscheiden zu können (Zweck), ob er weitere Lymphknoten entfernen muss. |
ISO/IEC 25064:2014 |
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Ethik-Kommission | Ein in einem Mitgliedstaat eingerichtetes unabhängiges Gremium, das gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats eingesetzt wurde und dem die Befugnis übertragen wurde, Stellungnahmen für die Zwecke dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Standpunkte von Laien, insbesondere Patienten oder Patientenorganisationen, abzugeben |
MDR (EU) 2017/745 |
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EU-Bevollmächtigter | Siehe Bevollmächtigter |
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EUDAMED (Europäische Datenbank für Medizinprodukte) |
Eine webbasierte Datenbank, in der u.a. die Produkte, Hersteller und andere Wirtschaftsakteure registriert werden müssen. Die Datenbank macht auch die „Sicherheitsberichte“ und Meldungen der Hersteller über Risiken zumindest teilweise öffentlich. Die EUDAMED löst nationale Behördendatenbanken ab. |
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F
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Fachkreise | Angehörige der Heilberufe, des Heilgewerbes oder von Einrichtungen, die der Gesundheit dienen, sowie sonstige Personen, die Medizinprodukte herstellen, prüfen, in der Ausübung ihres Berufs in den Verkehr bringen, implantieren, in Betrieb nehmen, betreiben oder anwenden |
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG
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Fachliche Anforderung | Anforderung an die Vollständigkeit und Korrektheit eines Arbeitsergebnisses |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
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Formative Evaluation (Zwischenbewertung) | User-Interface-Bewertung, die mit der Intention durchgeführt wird, Stärken und Schwächen der Gestaltung des User Interfaces sowie unerwartete Use Errors zu explorieren |
IEC 62366-1:2015 |
G
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Gebrauchsanweisung | Vom Hersteller zur Verfügung gestellte Informationen, in denen der Anwender über die Zweckbestimmung und korrekte Verwendung eines Produkts sowie über eventuell zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen unterrichtet wird |
MDR (EU) 2017/745 |
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Gebrauchstauglichkeit (gemäß ISO 9241-11) | Das Ausmaß, in dem ein System, ein Produkt oder eine Dienstleistung durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zurfriedenstellend zu erreichen |
ISO 9241 | |
Gefährdung |
Potenzielle Schadensquelle |
DIN EN ISO 14971:2013 | |
Gefährdungsbezogenes Benutzungsszenario | Benutzungsszenario, das zu einer Gefährdungssituation oder zu einem Schaden führen kann Anmerkung 1 zum Begriff: Ein gefährdungsbezogenes Benutzungsszenario ist häufig mit einem möglichen Benutzungsfehler verbunden. |
IEC 62366-1:2015 | |
Gefährdungssituation | Umstände, unter denen Menschen, Güter oder die Umwelt einer oder mehreren Gefährdungen ausgesetzt sind |
DIN EN ISO 14971:2013 | |
Gefälschte Teile und Komponenten | Teile oder Komponenten im Sinne von Artikel 23 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 20 der Verordnung (EU) 2017/746 mit falschen Angaben zu ihrer Identität und/oder ihrer Herkunft. Diese Begriffsbestimmung erstreckt sich nicht auf die unbeabsichtigte Nichteinhaltung von Vorgaben und lässt Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums unberührt. |
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG
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Gefälschtes Produkt | Produkt mit falschen Angaben zu seiner Identität und/oder seiner Herkunft und/oder seiner CE-Kennzeichnung oder den Dokumenten zu den CE-Kennzeichnungsverfahren. Diese Begriffsbestimmung erstreckt sich nicht auf die unbeabsichtigte Nichteinhaltung von Vorgaben und lässt Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums unberührt. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Gemeinsame Spezifikation („Common Specification“) | Eine Reihe technischer und/oder klinischer Anforderungen, die keine Norm sind und deren Befolgung es ermöglicht, die für ein Produkt, ein Verfahren oder ein System geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten |
MDR (EU) 2017/745 |
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Generische Produktgruppe | Eine Gruppe von Produkten mit gleichen oder ähnlichen Zweckbestimmungen oder mit technologischen Gemeinsamkeiten, die allgemein, also ohne Berücksichtigung spezifischer Merkmale, klassifiziert werden können |
MDR (EU) 2017/745 |
Fachartikel zu generischen Produktgruppen und Produktkategorien |
Gesetzliche Anforderung | Anforderung an das Verhalten von natürlichen und/oder rechtlichen Personen |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
Fachartikel zu gesetzlichen Anforderungen und deren Formulierung |
Gesundheitseinrichtung | Eine Organisation, deren Hauptzweck in der Versorgung oder Behandlung von Patienten oder der Förderung der öffentlichen Gesundheit besteht |
MDR (EU) 2017/745 |
Fachartikel zu den Anforderungen der MDR und IVDR an Gesundheitseinrichtungen |
H
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Händler | Jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Importeurs |
MDR (EU) 2017/745 | |
Harmonisierte Norm | Europäische Norm im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 |
MDR (EU) 2017/745 | |
Hauptbedienfunktion | Fähigkeit der Benutzungsschnittstelle, die die sichere Benutzung und die Effektivität des Medizinprodukts ermöglicht Hinweis: Die IEC 62366-1 fordert nicht mehr die Spezifikation aller Hauptbedienfunktionen, sondern das Identifizieren der Merkmale der Benutzungsschnittstelle in Bezug auf Sicherheit. Siehe hierzu die Ausführungen am Beginn dieser Tabelle. |
IEC 62366-1:2015 |
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Hauptprüfer | Verantwortlicher Leiter einer Gruppe von Prüfern, die in einer Prüfstelle eine klinische Prüfung durchführen |
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG |
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Hersteller | Natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder als neu aufbereitet bzw. entwickeln, herstellen oder als neu aufbereiten lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet |
MDR (EU) 2017/745 |
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Heuristische Bewertung (Heuristische Evaluation) | Inspektionen, bei denen der Inspektor die Einhaltung von allgemeinen Gestaltungsregeln am User Interface überprüft und bei Verstößen vorhersehbare Benutzungsfehler identifiziert Heuristische Evaluationen sind ein guter „Startpunkt“ für formative Evaluationen, da ein Usability-Experte, der mit allgemeinen Gestaltungsregeln sehr vertraut ist, schnell Verstöße und vorhersehbare Benutzungsfehler identifiziert. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-F des UXQB e. V. Version 3.15 | Fachartikel zur heuristischen EvaluationInformationen zu Angeboten des Johner Instituts |
I
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Implantierbares Produkt | Produkt, auch wenn es vollständig oder teilweise resorbiert werden soll, das dazu bestimmt ist, durch einen klinischen Eingriff — ganz in den menschlichen Körper eingeführt zu werden oder — eine Epitheloberfläche oder die Oberfläche des Auges zu ersetzen und nach dem Eingriff dort zu verbleiben. Als implantierbares Produkt gilt auch jedes Produkt, das dazu bestimmt ist, durch einen klinischen Eingriff teilweise in den menschlichen Körper eingeführt zu werden und nach dem Eingriff mindestens 30 Tage dort zu verbleiben. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Importeur | Jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt |
MDR (EU) 2017/745 |
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In-vitro-Diagnostikum (IVD) | Medizinprodukt, das als Reagenz, Reagenzprodukt, Kalibrator, Kontrollmaterial, Kit, Instrument, Apparat, Gerät, Software oder System — einzeln oder in Verbindung miteinander — vom Hersteller zur In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Blut- und Gewebespenden, bestimmt ist und ausschließlich oder hauptsächlich dazu dient, Informationen zu einem oder mehreren der folgenden Punkte zu liefern a) über physiologische oder pathologische Prozesse oder Zustände, b) über kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, c) über die Prädisposition für einen bestimmten gesundheitlichen Zustand oder eine bestimmte Krankheit, d) zur Feststellung der Unbedenklichkeit und Verträglichkeit bei den potenziellen Empfängern, e) über die voraussichtliche Wirkung einer Behandlung oder die voraussichtlichen Reaktionen darauf oder f) zur Festlegung oder Überwachung therapeutischer Maßnahmen. Probenbehältnisse gelten als auch In-vitro-Diagnostika. |
IVDR (EU) 2017/746 | |
Inbetriebnahme (IVDR (EU) 2017/746) | Zeitpunkt, zu dem ein Produkt, mit Ausnahme von Produkten für Leistungsstudien, dem Endanwender als ein Erzeugnis zur Verfügung gestellt wird, das erstmals als gebrauchsfertiges Produkt entsprechend seiner Zweckbestimmung auf dem Unionsmarkt verwendet werden kann |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Inbetriebnahme (MDR (EU) 2017/745) | Zeitpunkt, zu dem ein Produkt, mit Ausnahme von Prüfprodukten, dem Endanwender als ein Erzeugnis zur Verfügung gestellt wird, das erstmals als gebrauchsfertiges Produkt entsprechend seiner Zweckbestimmung auf dem Unionsmarkt verwendet werden kann |
MDR (EU) 2017/745 |
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Indirekter Benutzer | Personen, die typisch nicht mit dem Produkt direkt interagieren, aber die Arbeitsergebnisse der primären Benutzer für ihre eigene Arbeit benötigen. Beispielsweise benötigt ein Medizincontroller für die Abrechnung eines Krankenhausaufenthalts die Beatmungsstunden, die ein anderer Benutzer im medizinischen Informationssystem erfasst hat. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-F des UXQB e. V. Version 3.15 |
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Indikation/Indication for use | A general description of the disease or condition the medical device or IVD medical device will diagnose, treat, prevent, cure, or mitigate, including a description of the patient population for which the medical device or IVD medical device is intended. | IMDRF „Principles of Labelling for Medical Devices and IVD Medical Devices, 2019“ | |
Inspektion | Prüfverfahren, bei dem ein Inspektor (bei Benutzungsschnittstellen idealerweise ein Usability Engineer) ein Produkt gegen Anforderungen oder Spezifikationen prüft, ohne dabei Benutzer zu involvieren. Diese Anforderungen oder Spezifikationen können sowohl aufgabenspezifisch sein als auch allgemeingültig wie beispielsweise die der Normenfamilie ISO 9241. Hinweis: Ein Usability Engineer kann nicht nur „formal“ Abweichungen des Produkts von spezifizierten Anforderungen erkennen, sondern auch Nutzungsprobleme durch ungünstige Umsetzung (der Anforderung) oder ungünstige Gestaltung insgesamt antizipieren. Inspektionen, bei denen der Inspektor selbst alle Teilaufgaben am Medizinprodukt durchläuft und dabei überprüft, ob spezifizierte Anforderungen innerhalb jeder Teilaufgabe umgesetzt sind, nennt man „Cognitive Walk-Through“. Es ist grundsätzlich möglich, einen Cognitive Walkthrough auch durch Benutzer unter Anleitung des Inspektors durchführen zu lassen. Jedoch empfiehlt sich dies nicht. Hier ist eine Usability-Test mit spezifizierten Testaufgaben methodisch angemessen. Inspektionen, bei denen der Inspektor die Einhaltung von allgemeinen Gestaltungsregeln überprüft, nennt man „Heuristische Evaluation“. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-F des UXQB e. V. Version 3.15 |
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Interoperabilität | Die Fähigkeit von zwei oder mehr Produkten — einschließlich Software — desselben Herstellers oder verschiedener Hersteller, a) Informationen auszutauschen und die ausgetauschten Informationen für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen und/oder b) miteinander zu kommunizieren und/oder c) bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten |
MDR (EU) 2017/745 | |
Interventionelle klinische Leistungsstudie | Klinische Leistungsstudie, bei der die Testergebnisse Auswirkungen auf Entscheidungen über das Patientenmanagement haben und/oder zur Orientierung der Behandlung verwendet werden |
IVDR (EU) 2017/746 | |
Invasives Produkt | Produkt, das durch die Körperoberfläche oder über eine Körperöffnung ganz oder teilweise in den Körper eindringt |
MDR (EU) 2017/745 | |
Inverkehrbringen (IVDR (EU) 2017/746) | Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts, mit Ausnahme von Produkten für Leistungsstudien, auf dem Unionsmarkt |
IVDR (EU) 2017/746 |
|
Inverkehrbringen (MDR (EU) 2017/745) | Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts, mit Ausnahme von Prüfprodukten, auf dem Unionsmarkt |
MDR (EU) 2017/745 |
J
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
K
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Kalibrator | Messreferenzmaterial zur Kalibrierung eines Produkts |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Kennzeichnung | Bezeichnet geschriebene, gedruckte oder grafisch dargestellte Informationen, die entweder auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung jeder Einheit oder auf der Verpackung mehrerer Produkte angebracht sind |
MDR (EU) 2017/745 |
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Kernaufgabe |
Eine Aufgabe, die eine bestimmte Benutzergruppe in ihrem Nutzungskontext erledigt und deren Durchführung mit dem interaktiven System unterstützt werden soll. Hinweis: Kernaufgaben setzen sich typisch aus Teilaufgaben zusammen. | Adaptiert aus: Leitfaden Usability der DAkkS, Version 1.3 |
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Kit | Gruppe von zusammen verpackten Komponenten, die zur Verwendung für die Durchführung einer spezifischen In-vitro-Untersuchung bestimmt sind, oder einen Teil davon |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Klinische Bewertung | Systematischer und geplanter Prozess zur kontinuierlichen Generierung, Sammlung, Analyse und Bewertung der klinischen Daten zu einem Produkt, mit dem Sicherheit und Leistung, einschließlich des klinischen Nutzens, des Produkts bei vom Hersteller vorgesehener Verwendung überprüft wird |
MDR (EU) 2017/745 | |
Klinische Daten | Angaben zur Sicherheit oder Leistung, die im Rahmen der Anwendung eines Produkts gewonnen werden und die aus den folgenden Quellen stammen: — klinische Prüfung(en) des betreffenden Produkts, — klinische Prüfung(en) oder sonstige in der wissenschaftlichen Fachliteratur wiedergegebene Studien über ein Produkt, dessen Gleichartigkeit mit dem betreffenden Produkt nachgewiesen werden kann, — in nach dem Peer-Review-Verfahren überprüfter wissenschaftlicher Fachliteratur veröffentlichte Berichte über sonstige klinische Erfahrungen entweder mit dem betreffenden Produkt oder einem Produkt, dessen Gleichartigkeit mit dem betreffenden Produkt nachgewiesen werden kann, — klinisch relevante Angaben aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, insbesondere aus der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen |
MDR (EU) 2017/745 | |
Klinische Leistung (IVDR (EU) 2017/746) | Die Fähigkeit eines Produkts, Ergebnisse zu liefern, die mit einem bestimmten klinischen Zustand oder physiologischen oder pathologischen Vorgang oder Zustand bei einer bestimmten Zielbevölkerung und bestimmten vorgesehenen Anwendern korrelieren |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Klinische Leistung (MDR (EU) 2017/745) | Die Fähigkeit eines Produkts, die sich aufgrund seiner technischen oder funktionalen — einschließlich diagnostischen — Merkmale aus allen mittelbaren oder unmittelbaren medizinischen Auswirkungen ergibt, seine vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung zu erfüllen, sodass bei bestimmungsgemäßer Verwendung nach Angabe des Herstellers ein klinischer Nutzen für Patienten erreicht wird |
MDR (EU) 2017/745 |
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Klinische Nachbeobachtung (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF) | Die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen ist als ein fortlaufender Prozess zur Aktualisierung der klinischen Bewertung gemäß Artikel 61 und Teil A des Anhangs zu verstehen und wird im Plan des Herstellers zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen behandelt. Bei der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen sammelt und bewertet der Hersteller auf proaktive Weise klinische Daten, die aus der Verwendung eines die CE-Kennzeichnung tragenden, im Rahmen seiner Zweckbestimmung gemäß dem einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren in den Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkts im oder am menschlichen Körper hervorgehen, um die Sicherheit und die Leistung während der erwarteten Lebensdauer des Produkts zu bestätigen, die fortwährende Vertretbarkeit der ermittelten Risiken zu gewährleisten und auf der Grundlage sachdienlicher Belege neu entstehende Risiken zu erkennen. |
MDR (EU) 2017/745 (Anhang XIV) | |
Klinische Prüfung | Systematische Untersuchung, bei der ein oder mehrere menschliche Prüfungsteilnehmer einbezogen sind und die zwecks Bewertung der Sicherheit oder Leistung eines Produkts durchgeführt wird |
MDR (EU) 2017/745 | |
Klinische Studien |
Siehe klinische Prüfungen. Im Kontext von Medizinprodukten wird meist von klinischen Prüfungen gesprochen. Allerdings ist zwischen „Zulassungsstudien“ und sonstigen klinischen Studien zu unterscheiden. |
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Klinischer Nachweis (IVDR (EU) 2017/746) | Die klinischen Daten und die Ergebnisse der Leistungsbewertung zu einem Produkt, die in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichend sind, um qualifiziert beurteilen zu können, ob das Produkt sicher ist und den angestrebten klinischen Nutzen bei bestimmungsgemäßer Verwendung nach Angabe des Herstellers erreicht |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Klinischer Nachweis (MDR (EU) 2017/745) | Die klinischen Daten und die Ergebnisse der klinischen Bewertung zu einem Produkt, die in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichend sind, um qualifiziert beurteilen zu können, ob das Produkt sicher ist und den angestrebten klinischen Nutzen bei bestimmungsgemäßer Verwendung nach Angabe des Herstellers erreicht |
MDR (EU) 2017/745 |
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Klinischer Nutzen (IVDR (EU) 2017/746) | Die positiven Auswirkungen eines Produkts im Zusammenhang mit seiner Funktion, wie z.B. Screening, Überwachung, Diagnose oder Erleichterung der Diagnose von Patienten, oder eine positive Auswirkung auf das Patientenmanagement oder die öffentliche Gesundheit |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Klinischer Nutzen (MDR (EU) 2017/745) | Die positiven Auswirkungen eines Produkts auf die Gesundheit einer Person, die anhand aussagekräftiger, messbarer und patientenrelevanter klinischer Ergebnisse einschließlich der Diagnoseergebnisse angegeben werden, oder eine positive Auswirkung auf das Patientenmanagement oder die öffentliche Gesundheit |
MDR (EU) 2017/745 |
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Klinischer Prüfplan | Dokument, in dem die Begründung, die Ziele, die Konzeption, die Methodik, die Überwachung, statistische Erwägungen, die Organisation und die Durchführung einer klinischen Prüfung beschrieben werden |
MDR (EU) 2017/745 |
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Kompatibilität | Fähigkeit eines Produkts — einschließlich Software —, bei Verwendung zusammen mit einem oder mehreren anderen Produkten gemäß seiner Zweckbestimmung a) seine Leistung zu erbringen, ohne dass seine bestimmungsgemäße Leistungsfähigkeit verloren geht oder beeinträchtigt wird, und/oder b) integriert zu werden und/oder seine Funktion zu erfüllen, ohne dass eine Veränderung oder Anpassung von Teilen der kombinierten Produkte erforderlich ist, und/oder c) konfliktfrei und ohne Interferenzen oder nachteilige Wirkungen in dieser Kombination verwendet zu werden |
MDR (EU) 2017/745 |
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Konformitätsbewertung | Verfahren, nach dem festgestellt wird, ob die Anforderungen dieser Verordnung an ein Produkt erfüllt worden sind |
MDR (EU) 2017/745 | |
Konformitätsbewertungsstelle | Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Kontrollen durchführt und dabei als Drittpartei tätig wird |
MDR (EU) 2017/745 |
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Konformitätserklärung |
Schriftliche Erklärung des Herstellers am Ende des Konformitätsbewertungsverfahrens, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht |
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Kontextinterview | Ein Interview mit einem repräsentativen Benutzer, das darauf abzielt, zusammenhängende Informationen über den Nutzungskontext des Benutzers zu erhalten Hinweis: Kontextinterviews finden typischerweise als Einzelinterviews statt, um so Meinungsbildungen zwischen Benutzern gezielt zu vermeiden und stattdessen authentische Informationen aus der Perspektive des Individuums zu erhalten. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-UR des UXQB e.V., Version 1.3 |
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Kontraindikation/contraindication | Labelling elements that describe situations, such as patient populations, medical reasons, or clinical conditions, in which the device should not be used because the risk o f use clearly outweighs any possible benefit. | IMDRF „Principles of Labelling for Medical Devices and IVD Medical Devices, 2019“ | |
Kontrollmaterial | Eine Substanz, ein Material oder einen Gegenstand, die bzw. der von ihrem bzw. seinem Hersteller für die Verwendung zur Prüfung der Leistungsmerkmale eines Produkts vorgesehen ist |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA) | Die beiden Begriffe werden meist zusammen verwendet, obwohl die beiden Verfahren unabhängig voneinander festzulegen und zu durchlaufen sind. Eine gemeinsame Definition ergibt keinen Sinn. Siehe daher „Korrekturmaßnahme“ und „Vorbeugemaßnahme“. |
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Korrekturmaßnahme | Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines potenziellen oder vorhandenen Mangels an Konformität oder einer sonstigen unerwünschten Situation |
MDR (EU) 2017/745 | |
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung | Bericht, den die Hersteller von implantierbaren Produkten und Klasse-III-Produkten erstellen und in die EUDAMED laden müssen. Dieser Bericht muss u.a. eine Zusammenfassung der klinischen Bewertung, der Zweckbestimmung, der Alternativen und angewandten Normen enthalten. |
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L
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Laie | Person, die nicht über eine formale Ausbildung in dem einschlägigen Bereich des Gesundheitswesens oder dem medizinischen Fachgebiet verfügt |
MDR (EU) 2017/745 |
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Lebenszyklus | Alle Phasen, die ein Produkt durchläuft: von der Entwicklung über die Herstellung, Nutzung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme. Die regulatorischen Anforderungen der MDR und der IVDR betreffen den ganzen Produkt-Lebenszyklus. |
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Leistung | Fähigkeit eines Produkts, seine vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung zu erfüllen |
MDR (EU) 2017/745 |
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Leistung eines Produkts | Fähigkeit eines Produkts, seine vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung zu erfüllen; sie besteht in der Analyseleistung und gegebenenfalls der klinischen Leistung zur Erfüllung dieser Zweckbestimmung . |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Leistungsbewertung | Eine Beurteilung und Analyse von Daten zur Feststellung oder Überprüfung der wissenschaftlichen Validität, der Analyseleistung und gegebenenfalls der klinischen Leistung eines Produkts |
IVDR (EU) 2017/746 | |
Leistungsstudie | Studie zur Feststellung oder Bestätigung der Analyseleistung oder der klinischen Leistung eines Produkts |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Leistungsstudienplan | Dokument, in dem die Begründung, die Ziele, das Prüfungsdesign, die Methodik, die Überwachung, statistische Erwägungen, die Organisation und die Durchführung einer Leistungsstudie beschrieben werden |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Leiter der klinischen Prüfung | Prüfer, den der Sponsor mit der Leitung einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes in mehreren Prüfstellen durchgeführten klinischen Prüfung beauftragt hat |
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG |
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Likelihood-Verhältnis | Wahrscheinlichkeit, mit der ein bestimmtes Ergebnis bei einer Person mit dem klinischen oder physiologischen Zielzustand eintritt, im Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit, mit der das gleiche Ergebnis bei einer Person eintritt, bei der der betreffende klinische oder physiologische Zustand nicht vorliegt |
IVDR (EU) 2017/746 |
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M
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Marktanforderung | Anforderung, die für die Kaufentscheidung entscheidend/relevant ist Beispiele: Preis, Betriebssystem, auf dem die Software noch installiert werden kann, Farbe des Produkts, Möglichkeit, das Produkt selbst zu reparieren |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
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Marktüberwachung | Die von den zuständigen Behörden durchgeführten Tätigkeiten und die von ihnen getroffenen Maßnahmen, durch die geprüft und sichergestellt werden soll, dass die Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union übereinstimmen und keine Gefährdung für die Gesundheit, Sicherheit oder andere im öffentlichen Interesse schützenswerte Rechtsgüter darstellen Anmerkung: Mit Marktüberwachung ist damit die Überwachung des Marktes durch die Behörden gemeint (Vigilanz), nicht die Überwachung durch die Hersteller (Post-Market Surveillance) . |
MDR (EU) 2017/745 | |
MDD 93/42/EWG (Richtlinie über Medizinprodukte) |
Die Medical Device Directive MDD (EU Richtlinie 93/42/EWG) löste 1993 die nationalen Medizinproduktegesetze ab, um einen einheitlichen Markt innerhalb der EU zu schaffen. Sie führte das Konzept der Konformitätsbewertung und der CE-Kennzeichnung ein. Die MDR löst die MDD ab. |
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MEDDEV 2.7/1 rev. 4 (Revision 4 des Leitfadens für die klinische Bewertung MEDDEV 2.7.1) | Leitlinie, die die Hersteller von Medizinprodukten bei der Erstellung klinischer Bewertungen de facto befolgen müssen. Die MEDDEV 2.7/1 ist sowohl unter der MDD als auch unter der MDR anzuwenden. |
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Medizinisches elektrisches Gerät | Elektrisches Gerät, das ein Anwendungsteil hat oder das Energie zum oder vom Patienten übertragt bzw. eine solche Energieübertragung zum oder vom Patienten anzeigt und für das Folgendes gilt:
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DIN EN IEC 60601:2007 |
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Medizinprodukt | Ein Instrument, einen Apparat, ein Gerät, eine Software, ein Implantat, ein Reagenz, ein Material oder ein anderer Gegenstand, der dem Hersteller zufolge für Menschen bestimmt ist und allein oder in Kombination einen oder mehrere der folgenden spezifischen medizinischen Zwecke erfüllen soll: — Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten— Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung von oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen — Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands — Gewinnung von Informationen durch die In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper — auch aus Organ-, Blut- und Gewebespenden — stammenden Proben und dessen bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, dessen Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann. Die folgenden Produkte gelten ebenfalls als Medizinprodukte: — Produkte zur Empfängnisverhütung oder -förderung — Produkte, die speziell für die Reinigung, Desinfektion oder Sterilisation der in Artikel 1 Absatz 4 MDR (EU) 2017/745 genannten Produkte und der in Absatz 1 dieses Spiegelstrichs genannten Produkte bestimmt sind. |
MDR (EU) 2017/745 | |
Medizinprodukteberater | Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. | MPDG – § 83 (1) |
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Merkmal der Benutzungsschnittstelle in Bezug auf Sicherheit | Vor der Anwendung einer Risikobeherrschungsmaßnahme: Ein Merkmal einer Bedienfunktion, das die Sicherheit des Medizinproduktes beeinträchtigen kann Beispiel: Medikamentenverschreibung (Bedienfunktion) die eine Liste von Medikamenten enthält ohne Hinweis auf miteinander unverträgliche Medikamente Nach der Anwendung einer Risikobeherrschungsmaßnahme: Ein Merkmal einer Hauptbedienfunktion, das die Beeinträchtigung der Sicherheit des Medizinprodukts auf ein annehmbares Risiko reduziert Beispiel: Medikamentenverschreibung (jetzt Hauptbedienfunktion), die eine Liste von Medikamenten enthält mit expliziter Anzeige miteinander unverträglicher Medikamente Hinweis 1: Während das „Merkmal der Benutzungsschnittstelle in Bezug auf Sicherheit“ zunächst eine Erkenntnis aus der Risikoanalyse ist, bei dem noch nicht (notwendigerweise) eine Risikobeherrschungsmaßnahme umgesetzt ist, ist die „Hauptbedienfunktion“, deren Merkmale ein Ergebnis des Entwurfs- und Entwicklungs-Prozesses sind, bei dem bereits alle spezifizierten Risikobeherrschungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Hinweis 2: Der Begriff „Merkmal der Benutzungsschnittstelle in Bezug auf Sicherheit“ wird in IEC 62366-1:2015 im normativen Text verwendet, jedoch ohne eine Definition. Wir halten eine Definition für notwendig, um den Begriff gegen „Hauptbedienfunktion“ abzugrenzen. |
Thomas Geis und Christian Johner |
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N
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Nanomaterial | Ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält und bei dem mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben Fullerene, Graphenflocken und einwandige Kohlenstoff-Nanoröhren mit einem oder mehreren Außenmaßen unter 1 nm gelten ebenfalls als Nanomaterialien. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Negativer prädiktiver Wert | Die Fähigkeit eines Produkts, für ein bestimmtes Attribut in einer bestimmten Bevölkerung echt-negative Ergebnisse von falsch-negativen Ergebnissen zu trennen |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Neuaufbereitung | Im Sinne der Herstellerdefinition die vollständige Rekonstruktion eines bereits in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkts oder die Herstellung eines neuen Produkts aus gebrauchten Produkten mit dem Ziel, dass das Produkt den Anforderungen dieser Verordnung entspricht; dabei beginnt für die als neu aufbereiteten Produkte eine neue Lebensdauer. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Nicht lebensfähig | Ohne die Fähigkeit, einen Stoffwechsel aufrechtzuerhalten oder sich fortzupflanzen |
MDR (EU) 2017/745 |
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Nutzen-Risiko-Abwägung | Analyse aller Bewertungen des Nutzens und der Risiken, die für die bestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts entsprechend der vom Hersteller angegebenen Zweckbestimmung von möglicher Relevanz sind |
MDR (EU) 2017/745 |
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Nutzer |
Siehe Anwender |
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Nutzungsanforderung | Anforderung an die effiziente Erbringung eines Ergebnisses mit einem interaktiven System (z.B. Software). |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit | |
Nutzungskontextanalyse | Eine Projektaktivität, die mit Hilfe von Kontextinterviews und/oder Beobachtungen echter Benutzer eines (bestehenden oder zukünftigen) interaktiven Systems authentische Informationen über die Kernaufgaben, die Ausrüstung sowie die soziale und physische Umgebung der jeweiligen Benutzergruppe ermittelt | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-UR des UXQB e.V., Version 1.3 |
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Nutzungskontextbeschreibung | Die Beschreibung der Ergebnisse der Nutzungskontextanalyse Hinweis: Das am besten geeignete Format für Nutzungskontextbeschreibungen sind einfache Freitextbeschreibungen über das, was in Kontextinterviews von Benutzern erzählt wurde, oder das, was bei Beobachtungen von Benutzern bei der Beobachtung gesehen wurde. Diese lassen sich – einerseits gut durch die Benutzer selbst überprüfen im Sinne von „haben Interviewer und Interviewter beide dasselbe verstanden“ und – andererseits im Nachgang gut in Hinblick auf enthaltene Erfordernisse analysieren. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-UR des UXQB e.V., Version 1.3 |
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Nutzungsumgebung | Tatsächliche Bedingungen und Einrichtungen, in denen Benutzer mit dem Medizinprodukt interagieren |
IEC 62366-1:2015 |
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O
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Organisatorische Anforderung | Anforderung an das Verhalten von Personen oder Organisationseinheiten bei der Erbringung von Arbeitsergebnissen |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
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P
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Partikel | Im Sinne der Definition von Nanomaterialien ein winziges Teilchen einer Substanz mit definierten physikalischen Grenzen |
MDR (EU) 2017/745 |
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Persona | Eine beispielhafte Beschreibung eines Benutzers und was dieser bei der Benutzung eines interaktiven Systems tun möchte Hinweis: Personas sind keine Beschreibungen real existierender Personen, sondern erfundene Beispiele eines realen Benutzers auf der Basis empirisch ermittelter Daten. |
Curriculum CPUX-F des UXQB e. V. Version 3.15 |
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Positiver prädiktiver Wert | Fähigkeit eines Produkts, für ein bestimmtes Attribut in einer bestimmten Bevölkerung echt-positive Ergebnisse von falsch-positiven Ergebnissen zu trennen |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Post-Market Surveillance | Siehe „Überwachung nach der Inverkehrbringung“ |
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Prädiktiver Wert | Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem mithilfe des Produkts gewonnenen positiven Testergebnis den Zustand, der Gegenstand der Untersuchung ist, aufweist bzw. dass eine Person mit einem mithilfe des Produkts gewonnenen negativen Testergebnis einen bestimmten Zustand nicht aufweist |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Primärer Benutzer | Benutzer eines Produkts, der es bei den Aufgaben nutzt, die dem medizinischen Zweck des Produkts dienen | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-F des UXQB e. V. Version 3.15 |
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Probenbehältnis | Ein luftleeres wie auch sonstiges Produkt, das von seinem Hersteller speziell dafür gefertigt wird, aus dem menschlichen Körper stammende Proben unmittelbar nach ihrer Entnahme aufzunehmen und im Hinblick auf eine In-vitro-Untersuchung aufzubewahren |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Produkt für Leistungsstudien | Produkt, das von einem Hersteller zur Verwendung in einer Leistungsstudie bestimmt ist. Ein Produkt, das für eine Verwendung zu Forschungszwecken bestimmt ist und keine medizinische Zweckbestimmung hat, gilt nicht als Produkt für Leistungsstudien. |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Produkt für patientennahe Tests | Produkt, das nicht für die Eigenanwendung, wohl aber für die Anwendung außerhalb einer Laborumgebung, in der Regel in der Nähe des Patienten oder beim Patienten, durch einen Angehörigen der Gesundheitsberufe bestimmt ist |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Produkt zur Eigenanwendung | Produkt, das vom Hersteller zur Anwendung durch Laien bestimmt ist, einschließlich Produkte, die für Tests verwendet werden, die Laien mittels Diensten der Informationsgesellschaft angeboten werden |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Produkte | Medizinprodukte, ihr Zubehör und die in Anhang XVI der Verordnung (EU) 2017/745 aufgeführten und unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkte |
MDR (EU) 2017/745 |
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Produktmangel (IVDR (EU) 2017/746) | Unzulänglichkeit bezüglich Identifizierung, Qualität, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit oder Leistung eines Produkts für Leistungsstudien, einschließlich Fehlfunktionen, Anwendungsfehlern oder Unzulänglichkeit von vom Hersteller bereitgestellten Informationen |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Produktmangel (MDR (EU) 2017/745) | Unzulänglichkeit bezüglich Identifizierung, Qualität, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit oder Leistung eines Prüfprodukts, einschließlich Fehlfunktionen, Anwendungsfehlern oder Unzulänglichkeit der vom Hersteller bereitgestellten Information |
MDR (EU) 2017/745 |
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Produktkategorie | „Category of devices should be understood as the relevant MDA/MDN codes (MDR) or IVR codes (IVDR) according to Regulation (EU) 2017/2185 on the codes for the designation of notified bodies.” |
MDCG |
Fachartikel zu Produktkategorien und generischen Produktgruppen |
Prüfer (IVDR (EU) 2017/746) | Eine für die Durchführung einer Leistungsstudie verantwortliche Person an einer Einrichtung, an der die Leistungsstudie durchgeführt wird |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Prüfer (MDR (EU) 2017/745) | Eine für die Durchführung einer klinischen Prüfung an einer Prüfstelle verantwortliche Person |
MDR (EU) 2017/745 |
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Prüfprodukt | Produkt, das im Rahmen einer klinischen Prüfung bewertet wird |
MDR (EU) 2017/745 |
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Prüfungsteilnehmer (IVDR (EU) 2017/746) | Person, die an einer Leistungsstudie teilnimmt und deren Probe(n) einer In-vitro-Untersuchung unter Verwendung eines Produkts für Leistungsstudien und/oder eines Kontrollzwecken dienenden Produkts unterzogen wird/werden |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Prüfungsteilnehmer (MDR (EU) 2017/745) | Person, die an einer klinischen Prüfung teilnimmt |
MDR (EU) 2017/745 |
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Q
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Qualitätsmanagementsystem (QMS) | „Teil eines Managementsystems bezüglich der Qualität“, wobei ein Managementsystem definiert ist als „Satz zusammenhängender oder sich gegenseitig beeinflussender Elemente einer Organisation, um Politiken, Ziele und Prozesse zum Erreichen dieser Ziele festzulegen“ Ein QMS besteht üblicherweise aus einem QM-Handbuch, das wiederum Verfahrens- und Arbeitsanweisungen referenziert und das festlegt, wie die Organisation Kundenanforderungen erkennt und erfüllt. Hersteller können QM-Systeme zertifizieren lassen z.B. nach ISO 13485 und nach ISO 9001. |
u.a. ISO 9000:2015 |
R
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Restprobe | Restmaterial menschlicher Körpersubstanzen, das aus einer medizinischen Routinemaßnahme stammt |
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG |
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Risiko | Kombination von Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und Schwere des Schadens |
MDR (EU) 2017/745 |
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Risikomanagement | Systematische Anwendung von Managementstrategien, Verfahren und Praktiken auf die Aufgaben der Analyse, Bewertung, Beherrschung und Überwachung von Risiken |
ISO 14971:2019 |
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Risikoklasse | Klasse, die das Risiko eines Medizinprodukts abbilden soll und über die zur Verfügung stehenden Konformitätsbewertungsverfahren entscheidet Die MDR unterscheidet die Klassen I, IIa, IIb und III, die IVDR die Klassen A, B, C und D. |
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Rücknahme | Jede Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein in der Lieferkette befindliches Produkt weiterhin auf dem Markt bereitgestellt wird |
MDR (EU) 2017/745 |
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Rückruf | Jede Maßnahme, die auf Erwirkung der Rückgabe eines dem Endverbraucher schon bereitgestellten Produkts abzielt |
MDR (EU) 2017/745 |
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Rückverfolgbarkeit („Traceability“) | Möglichkeit, den Werdegang, die Verwendung oder den Ort eines Objekts zu verfolgen Die Verfolgbarkeit betrifft beispielsweise die Herkunft von Werkstoffen von Teilen, von Anforderungen und von Überprüfungsaktivitäten. |
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S
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Schriftliche Verordnung | Bescheinigung einer hierzu befugten Person, in der alle für eine Sonderanfertigung oder für die individuelle Anpassung von serienmäßig hergestellten Medizinprodukten erforderlichen Daten einschließlich der von der befugten Person angefertigten und der Verordnung beigefügten Schablonen, Modelle oder Abdrücke für die Auslegung und die Merkmale des für eine namentlich genannte Person vorgesehenen Produktes enthalten sind, um dem individuellen Zustand oder den individuellen Bedürfnissen dieser Person zu entsprechen |
MPDG |
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Schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit | Ereignis, das das unmittelbare Risiko des Todes, einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Person oder einer schweren Erkrankung, die sofortige Abhilfemaßnahmen erfordert, bergen könnte, und das eine signifikante Morbidität oder Mortalität bei Menschen verursachen kann oder das für einen bestimmten Ort und eine bestimmte Zeit ungewöhnlich oder unerwartet ist |
MDR (EU) 2017/745 |
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Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (IVDR (EU) 2017/746) | Unerwünschtes Ereignis, das eine der nachstehenden Folgen hatte: a) Eine Entscheidung zum Patientenmanagement, die zum Tod oder zu einer unmittelbar lebensbedrohenden Situation für die Testperson oder zum Tod ihrer Nachkommen geführt hat b) Tod c) Schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands der Testperson oder des Empfängers der getesteten Spenden oder Materialien, die ihrerseits eine der nachstehenden Folgen hatte: i) lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung ii) bleibender Körperschaden oder dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion iii) stationäre Behandlung oder Verlängerung der stationären Behandlung des Patienten iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion v) chronische Erkrankung d) Fötale Gefährdung, Tod des Fötus oder kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Geburtsfehler |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (MDR (EU) 2017/745) | Unerwünschtes Ereignis, das eine der nachstehenden Folgen hatte: a) Tod b) Schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands des Prüfungsteilnehmers, die ihrerseits eine der nachstehenden Folgen hatte: i) lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung ii) bleibender Körperschaden oder dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion iii) stationäre Behandlung oder Verlängerung der stationären Behandlung des Patienten iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion v) chronische Erkrankung c) Fötale Gefährdung, Tod des Fötus oder kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Geburtsfehler |
MDR (EU) 2017/745 |
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Schwerwiegendes Vorkommnis | Vorkommnis, das direkt oder indirekt eine der nachstehenden Folgen hatte, hätte haben können oder haben könnte: a) Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person b) Vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder anderer Personen c) Schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit |
MDR (EU) 2017/745 |
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Sekundärer Benutzer | Benutzer eines Produkts, der es zu Wartungsaufgaben oder Schulungszwecken nutzt, z.B. Servicetechniker, die das Produkt installieren und Wartungen durchführen. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-F des UXQB e. V. Version 3.15 |
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Sicherheitsanweisung im Feld | Eine von einem Hersteller im Zusammenhang mit einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld an Anwender oder Kunden übermittelte Mitteilung |
MDR (EU) 2017/745 |
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Sicherheitsbericht (Regelmäßig aktualisierter Bericht über die Sicherheit) | Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Analysen der aufgrund des Plans zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 84 gesammelten Daten über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, zusammen mit einer Begründung und Beschreibung etwaiger ergriffener Präventiv- und Korrekturmaßnahmen |
MDR (EU) 2017/745 (Artikel 86) |
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Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld | Eine von einem Hersteller aus technischen oder medizinischen Gründen ergriffene Korrekturmaßnahme zur Verhinderung oder Verringerung des Risikos eines schwerwiegenden Vorkommnisses im Zusammenhang mit einem auf dem Markt bereitgestellten Produkt |
MDR (EU) 2017/745 |
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Sonderanfertigung | Produkt, das speziell gemäß einer schriftlichen Verordnung einer aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation nach den nationalen Rechtsvorschriften zur Ausstellung von Verordnungen berechtigten Person angefertigt wird, die eigenverantwortlich die genaue Auslegung und die Merkmale des Produkts festlegt, das nur für einen einzigen Patienten bestimmt ist, um ausschließlich dessen individuelle Zustand und dessen individuellen Bedürfnissen zu entsprechen. Serienmäßig hergestellte Produkte, die angepasst werden müssen, um den spezifischen Anforderungen eines berufsmäßigen Anwenders zu entsprechen, und Produkte, die gemäß den schriftlichen Verordnungen einer dazu berechtigten Person serienmäßig in industriellen Verfahren hergestellt werden, gelten jedoch nicht als Sonderanfertigungen. |
MDR (EU) 2017/745 |
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Sonstige klinische Prüfung | Klinische Prüfung eines Produkts, die a) nicht Teil eines systematischen und geplanten Prozesses zur Produktentwicklung oder der Produktbeobachtung eines gegenwärtigen oder künftigen Herstellers ist, b) nicht mit dem Ziel durchgeführt wird, die Konformität eines Produktes mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 nachzuweisen, c) der Beantwortung wissenschaftlicher oder anderer Fragestellungen dient und d) außerhalb eines klinischen Entwicklungsplans nach Anhang XIV Teil A Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 erfolgt |
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG |
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SOUP (Software of Unknown Provence) | Software-Komponente, die bereits entwickelt und allgemein verfügbar ist und die nicht entwickelt wurde, um in das Medizinprodukt integriert zu werden (auch bekannt als „Off-The-Shelf Software“), oder bereits fertig entwickelte Software, für die angemessene Aufzeichnungen zum Entwicklungsprozess nicht verfügbar sind dt.: Software unbekannter Herkunft |
DIN EN IEC 62304:2007 | |
Sponsor (IVDR (EU) 2017/746) | Jede Person, jedes Unternehmen, jede Einrichtung oder jede Organisation, die bzw. das die Verantwortung für die Einleitung, das Management und die Aufstellung der Finanzierung der Leistungsstudie übernimmt |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Sponsor (MDR (EU) 2017/745) | Jede Person, jedes Unternehmen, jede Einrichtung oder jede Organisation, die bzw. das die Verantwortung für die Einleitung, das Management und die Aufstellung der Finanzierung der klinischen Prüfung übernimmt |
MDR (EU) 2017/745 |
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Stakeholder | Individuum oder Organisation, die ein Anrecht, einen Anteil, einen Anspruch oder ein Interesse auf ein interaktives System oder an dessen Merkmalen hat, die ihren Erfordernissen und Erwartungen entsprechen |
ISO/IEC 15288 |
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Stakeholder-Anforderungen | Anforderung, die beschreibt, was aus Sicht einer Interessengruppe (Gesetzgeber, Kaufentscheider, Betreiber, Benutzer) an einem System ermöglicht werden muss, um ein oder mehrere Erfordernisse zu befriedigen. Stakeholder-Anforderungen lassen sich praxisnah unterscheiden in – gesetzliche Anforderungen (regulatorische Anforderungen), – Marktanforderungen, – organisatorische Anforderungen, – fachliche Anforderungen, – Nutzungsanforderungen. | Adaptiert aus: ISO/IEC 15288 | |
Stand der Technik | Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf entsprechenden gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung Anmerkung 1 zum Begriff: Der „Stand der Technik“ umfasst die gegenwärtig und allgemein anerkannte gute Praxis bei Technologie und Medizin. „Stand der Technik“ bedeutet nicht unbedingt die technisch fortgeschrittenste Lösung. Der hier beschriebene „Stand der Technik“ wird mitunter als „allgemein anerkannter Stand der Technik“ bezeichnet. |
ISO 14971:2019 |
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System | Kombination von Produkten, die zusammen verpackt sind oder auch nicht und die dazu bestimmt sind, verbunden oder kombiniert zu werden, um einen spezifischen medizinischen Zweck zu erfüllen |
MDR (EU) 2017/745 |
|
T
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Technische Anforderung (im Sinne der IEC 62366-1:2015) | Eine prüfbare Vorgabe für die Benutzungsschnittstelle, die im Rahmen der Risikoanalyse festgelegt wurde als Anforderung an eine Maßnahme zur Risikobeherrschung Technische Anforderungen (im Sinne der IEC 62366-1:2015) umfassen: – Systemanforderungen an Maßnahmen zur Eigen-Sicherheit durch Konstruktion – Nutzungsanforderungen an Schutzmaßnahmen – Nutzungsanforderungen an Sicherheitshinweise an der Benutzungsschnittstelle für den Benutzer – Gestaltungsregeln (wie z.B. einzuhaltende Schriftgrößen, einzuhaltende Kontrastverhältnisse, Regeln für den Einsatz bzw. Nichteinsatz spezifischer User-Interface-Elemente) Hinweis: Der Begriff „Technische Anforderung“ wird in der IEC 62366-1:2015 im normativen Text verwendet, jedoch ohne eine Definition. Wir halten eine Definition für notwendig, um den Begriff gegen „Stakeholderanforderungen“, „Systemspezifikationen“ und „Systemanforderungen“ abzugrenzen. |
Thomas Geis und Christian Johner |
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Technische Dokumentation | Die Dokumentation, die der Hersteller erstellt, um nachzuweisen, dass er die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen eines Medizinproduktes erfüllt Die MDR und die IVDR erheben im jeweiligen Annex II Anforderungen an den Inhalt dieser technischen Dokumentation. Einen Teil dieser technischen Dokumentation reichen die Hersteller bei der Zulassung ein.. |
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Fachartikel zur technischen Dokumentation |
Teilaufgabe | Eine Aktivität des Benutzers (Handlung oder Entscheidung), die innerhalb einer Kernaufgabe erforderlich ist, um das angestrebte Arbeitsergebnis zu erzielen Hinweis: Teilaufgaben beschreiben noch nicht Handlungen am System (Aktionen). Beispiel für eine Teilaufgabe: Feststellen, für welche Patienten Medikamente nachbestellt werden müssen Beispiel für eine Aktion am System: Die Medikamenten-Bestandsliste öffnen | Adaptiert aus: CPUX-F Curriculum des UXQB e.V., Version 3.15 |
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Teilnehmende Beobachtung | Eine Situation, in der ein Beobachter einem repräsentativen Benutzer bei der Erledigung seiner Kernaufgaben zusieht und immer (nur) dann, wenn es Klärungsbedarf gibt, Fragen stellt Hinweis 1: Teilnehmende Beobachtungen sind als ergänzende Methode zu Kontextinterviews geeignet. Der Aufwand ist höher als bei (gut vorbereiteten) Kontextinterviews. Wir empfehlen immer, zunächst mindestens drei Kontextinterviews pro Benutzergruppe durchzuführen und erst dann eine teilnehme Beobachtung mit einem repräsentativen Benutzer. Bei einer teilnehmenden Beobachtung sollte es immer darum gehen, bereits erhobene Informationen, die man sich auf Basis des Kontextinterviews „nicht richtig vorstellen konnte“, durch Beobachtung abzusichern. Hinweis 2: Teilnehmende Beobachtungen werden auch während der Usability-Tests eingesetzt, um Benutzungsfelder zu erkennen und damit Hinweise auf mangelnde Gebrauchstauglichkeit zu erhalten. | Adaptiert aus: Curriculum CPUX-UR des UXQB e.V., Version 1.3 |
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Therapiebegleitendes Diagnostikum („companion diagnostics“) | Produkt, das für die sichere und wirksame Verwendung eines dazugehörigen Arzneimittels wesentlich ist, um a) Patienten vor und/oder während der Behandlung zu identifizieren, die mit der größten Wahrscheinlichkeit von dem dazugehörigen Arzneimittel profitieren, oder b) Patienten vor und/oder während der Behandlung zu identifizieren, bei denen wahrscheinlich ein erhöhtes Risiko von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen infolge einer Behandlung mit dem dazugehörigen Arzneimittel besteht |
IVDR (EU) 2017/746 |
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U
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Übergangsfristen | Fristen, die die MDR und die IVDR den Herstellern und Benannten Stellen geben, um die Anforderungen zu erfüllen |
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Überwachung nach dem Inverkehrbringen („Post-Market Surveillance“) | Alle Tätigkeiten, die Hersteller in Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsakteuren durchführen, um ein Verfahren zur proaktiven Erhebung und Überprüfung von Erfahrungen, die mit den von ihnen in Verkehr gebrachten, auf dem Markt bereitgestellten oder in Betrieb genommenen Produkten gewonnen werden, einzurichten und auf dem neuesten Stand zu halten, mit dem ein etwaiger Bedarf an unverzüglich zu ergreifenden Korrektur- oder Präventivmaßnahmen festgestellt werden kann |
MDR (EU) 2017/745 | |
Unerwünschtes Ereignis (IVDR (EU) 2017/746) | Ein nachteiliges medizinisches Ereignis, eine nicht sachgerechte Entscheidung zum Patientenmanagement, eine nicht vorgesehene Erkrankung oder Verletzung oder nachteilige klinische Symptome (einschließlich anomaler Laborbefunde) bei Prüfungsteilnehmern, Anwendern oder anderen Personen im Rahmen einer Leistungsstudie, auch wenn diese nicht mit dem Produkt für Leistungsstudien zusammenhängen |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Unerwünschtes Ereignis (MDR (EU) 2017/745) | Ein nachteiliges medizinisches Ereignis, eine nicht vorgesehene Erkrankung oder Verletzung oder nachteilige klinische Symptome (einschließlich anormaler Laborbefunde) bei Prüfungsteilnehmern, Anwendern oder anderen Personen im Rahmen einer klinischen Prüfung, auch wenn diese nicht mit dem Prüfprodukt zusammenhängen |
MDR (EU) 2017/745 |
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UOUP (User Interface of Unknown Provenance) | Benutzungsschnittstelle als Teil der Benutzungsschnittstelle eines Medizinprodukts, die bereits entwickelt wurde, ohne dass dafür entsprechende Aufzeichnungen des gebrauchstauglichkeitsorientierten Entwicklungsprozesses gemäß dieser Norm verfügbar sind dt.: Benutzungsschnittstelle unbekannter Herkunft, BPSUH |
IEC 62366-1:2015 |
https://www.johner-institut.de/blog/iec-62366-usability/user-interface-of-unknown-provenance-uoup/ |
Usability-Test |
Verfahren zur Untersuchung oder Beurteilung einer Benutzungsschnittstelle mit vorgesehenen Benutzern innerhalb einer beabsichtigten Nutzungsumgebung |
IEC 62366-1:2015 |
Siehe Fachartikel zur Usability Validierung Übersicht über Usability-Services (einschließlich Usability-Tests) |
Usability-Testdaten | Daten, die im Testsystem vor der Usability-Test vorhanden sein müssen, und Daten, die während der Usability-Test vom Benutzer benötigt werden und/oder eingegeben werden |
Thomas Geis und Christian Johner |
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Use Error | „Durchführung oder Unterlassung einer Handlung eines Users bei der Benutzung des Medizinprodukts, die zu einem anderen als vom Hersteller vorgesehen oder vom User erwarteten Ergebnis führt“ |
DIN IEC 62366-1:2017 und DIN ISO 14971:2020 |
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User Experience (Benutzererlebnis) |
Wahrnehmungen und Reaktionen einer Person, die aus der tatsächlichen und/oder der erwarteten Benutzung eines Produkts, eines Systems oder einer Dienstleistung resultieren. |
DIN ISO 9241-210:2019 |
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User Interface | Die ISO 9241-110 definiert ein User Interface als „Gesamtheit der Bestandteile eines interaktiven Systems (Software oder Hardware), die Informationen und Steuerelemente zur Verfügung stellen, die für den Benutzer notwendig sind, um eine bestimmte Arbeitsaufgabe mit dem interaktiven System zu erledigen“. Die IEC 62366-1 definiert es als „Mittel zur Interaktion des Users mit dem Medizinprodukt“. dt.: Benutzungsschnittstelle |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit DIN IEC 62366-1:2016 |
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User-Interface-Element |
Ein elementarer Baustein, der zum Bau eines User Interface verfügbar ist. Beispiele: – Hardware: ein Drehregler – Software: ein Hyperlink |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
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User-Interface-Komponente | Ein Steuerelement oder eine Information, die aus mehreren User-Interface-Elementen zusammengesetzt ist und für die Erledigung einer (durch das interaktive System) unterstützten Arbeitsaufgabe erforderlich ist. Beispiele: – Steuerelement „Behandlungsart auswählen“ – Information „Blutdruckverlauf“ Hinweis: Bei der Beschreibung einer User-Interface-Komponente spielt es keine Rolle, ob diese mit Hardware oder Software realisiert ist oder realisiert werden soll. |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
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V
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Validierung | Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind Die Validierung der Gebrauchstauglichkeit entspricht daher der Bestätigung, dass während des Gebrauchs des Produkts (durch die vorgesehenen Benutzer) festgestellt wurde, dass die Bedienfunktionen von den Benutzern so beherrscht werden, wie es die Nutzungsanforderungen spezifizieren. Hinweis 1: Für regulatorische Zwecke ist eine Validierung der Umsetzung derjenigen Nutzungsanforderungen ausreichend, die im Zusammenhang mit Fehlervermeidung und Fehlerbehebung stehen. Hinweis 2: Eine unumstrittene Methode zur Validierung der Gebrauchstauglichkeit ist der Usability-Test. Beispiel: Für die Nutzungsanforderung „Der Benutzer muss am System überblicken können, welche Dialysepatienten besondere Aufmerksamkeit benötigen“ wurde im Usability-Test festgestellt, dass alle Benutzer die „Kennzeichnung der entsprechenden Patienten mit Warnhinweis in der Patientenliste“ entdeckt und verstanden haben. |
DIN EN ISO 9000:2005 |
Fachartikel zum Unterschied von Verifizierung und Validierung |
Validierung der Gebrauchstauglichkeit | Teilaspekt der Validierung, der sich auf die sichere Gestaltung der Benutzungsschnittstelle konzentriert |
Buch: Thomas Geis – Gebrauchstauglichkeit |
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Verantwortliche Person (PRRC) | Rolle innerhalb einer Organisation (insbesondere eines Herstellers), die von einer oder mehreren Personen besetzt werden muss, um die Anforderungen des Artikels 15 der MDR bzw. IVDR zu erfüllen. Zu ihren Pflichten zählt das Prüfen, ob alle technischen Dokumentationen und Konformitätserklärungen auf dem neuesten Stand sind und alle Verpflichtungen zur Überwachung und Berichterstattung nach dem Inverkehrbringen erfüllt werden. Die PRRC ist nicht identisch mit dem Sicherheitsbeauftragten. | Verantwortliche Person
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Verifizierung | Bestätigung durch einen objektiven Nachweis, dass Anforderungen erfüllt werden (ISO 9000:2005) Die Verifizierung der Gebrauchstauglichkeit entspricht daher der Bestätigung, dass alle Merkmale in Bezug auf Sicherheit vorhanden sind, alle einzuhaltenden Gestaltungsregeln umgesetzt wurden und für alle Nutzungsanforderungen korrespondierende Produktmerkmale verfügbar sind. Anmerkung: Die Verifikation der Gebrauchstauglichkeit liefert noch nicht den Nachweis, dass die mit den Nutzungsanforderungen korrespondierenden Produktmerkmale aus Benutzersicht angemessen sind. Dies wird erst bei der Validierung der Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen. Eine Methode zur Verifizierung der Gebrauchstauglichkeit ist die Inspektion. |
DIN EN ISO 9000:2005 |
Fachartikel zum Unterschied von Verifizierung und Validierung |
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Vorbeugemaßnahme | Maßnahme zur Beseitigung der Ursache einer möglichen Nichtkonformität oder einer anderen möglichen unerwünschten Situation Anmerkung 1: Für eine mögliche Nichtkonformität kann es mehr als eine Ursache geben. Anmerkung 2: Eine Vorbeugungsmaßnahme wird ergriffen, um das Auftreten einer Nichtkonformität zu verhindern, während eine Korrekturmaßnahme ergriffen wird, um das erneute Auftreten einer Nichtkonformität zu verhindern. |
ISO 9000:2015 | |
Vorkommnis (IVDR (EU) 2017/746) | Eine Fehlfunktion oder Verschlechterung der Eigenschaften oder der Leistung eines bereits auf dem Markt bereitgestellten Produkts einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund ergonomischer Merkmale, sowie eine Unzulänglichkeit der vom Hersteller bereitgestellten Informationen oder ein Schaden infolge einer medizinischen Entscheidung oder einer Maßnahme, die auf der Grundlage der von dem Produkt gelieferten Informationen oder Ergebnisse getroffen bzw. nicht getroffen wurde |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Vorkommnis (MDR (EU) 2017/745) | Eine Fehlfunktion oder Verschlechterung der Eigenschaften oder der Leistung eines bereits auf dem Markt bereitgestellten Produkts, einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund ergonomischer Merkmale, sowie eine Unzulänglichkeit der vom Hersteller bereitgestellten Informationen oder eine unerwünschte Nebenwirkung |
MDR (EU) 2017/745 |
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W
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Wirtschaftsakteur (IVDR (EU) 2017/746) | Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur oder Händler |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Wirtschaftsakteur (MDR (EU) 2017/745) | Hersteller, bevollmächtigter Vertreter, Importeur, Händler und die in Artikel 22 Absätze 1 und 3 MDR (EU) 2017/745 genannte Person |
MDR (EU) 2017/745 |
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Wissenschaftliche Validität eines Analyten | Der Zusammenhang eines Analyten mit einem bestimmten klinischen oder physiologischen Zustand |
IVDR (EU) 2017/746 |
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X
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Y
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Z
Begriff |
Definition |
Quelle |
Weitere Informationen |
Zubehör eines In-vitro-Diagnostikums | Gegenstand, der zwar an sich kein In-vitro-Diagnostikum ist, aber vom Hersteller dazu bestimmt ist, zusammen mit einem oder mehreren bestimmten In-vitro-Diagnostika verwendet zu werden, und der speziell dessen/ deren Verwendung gemäß seiner/ihrer Zweckbestimmung(en) ermöglicht oder mit dem die medizinische Funktion des In-vitro-Diagnostikums/der In-vitro-Diagnostika im Hinblick auf dessen/deren Zweckbestimmung(en) gezielt und unmittelbar unterstützt werden soll |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Zubehör eines Medizinprodukts | Gegenstand, der zwar an sich kein Medizinprodukt ist, aber vom Hersteller dazu bestimmt ist, zusammen mit einem oder mehreren bestimmten Medizinprodukten verwendet zu werden, und der speziell dessen/deren Verwendung gemäß seiner/ihrer Zweckbestimmung(en) ermöglicht oder mit dem die medizinische Funktion des Medizinprodukts bzw. der Medizinprodukte im Hinblick auf dessen/deren Zweckbestimmung(en) gezielt und unmittelbar unterstützt werden soll |
MDR (EU) 2017/745 | |
Zweckbestimmung (IVDR (EU) 2017/746) | Die Verwendung, für die ein Produkt entsprechend den Angaben des Herstellers auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung oder dem Werbe- oder Verkaufsmaterial bzw. den Werbe- oder Verkaufsangaben oder seinen Angaben bei der Leistungsbewertung bestimmt ist |
IVDR (EU) 2017/746 |
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Zweckbestimmung (MDR (EU) 2017/745) | Die Verwendung, für die ein Produkt entsprechend den Angaben des Herstellers auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung oder dem Werbe- oder Verkaufsmaterial bzw. den Werbe- oder Verkaufsangaben und seinen Angaben bei der klinischen Bewertung bestimmt ist |
MDR (EU) 2017/745 |
Vielen Dank für dieses hervorragende Glossar. Planen Sie, dieses zukünftig auch in Englisch zur Verfügung zu stellen?
Beste Grüße aus Tuttlingen
Stefan Eick
Lieber Herr Eick,
ich freue mich über Ihr Lob! Vielen Dank auch im Namen meiner Kollegin Janika Heckmann, die das Glossar erstellt hat.
Wir planen die englische Version nicht nur, sondern wir haben sie sogar schon weitgehend fertig. Sobald wir soweit sind, packen wir diese auf unsere englische Webseite http://www.johner-institute.com und verlinken zudem von der deutschen Webseite (konkret vom deutschen Glossar) drauf.
Danke für Ihr Interesse, danke für Ihre Rückmeldung!
Viele Grüße, Christian Johner
Sehr geehrtes Johner-Team,
vielen Dank für dieses Glossar.
Bitte ändern Sie die Quelle für den Begriff „Medizinprodukteberater“ in MPDG – § 83 ab.
Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Begriffe / Definitionen aus den QM-Normen in das Glossar aufgenommen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Hirrschoff
Liebe Frau Hirrschoff,
vielen Dank für den wertvollen Hinweis! Die Quelle habe ich korrigiert. Auch Ihren Wunsch nach weiteren Ergänzungen des Glossars nehme ich gern mit auf.
Herzliche Grüße
Anja Segschneider | Redaktion
Sehr geehrtes Johner Team,
wäre es möglich das Glossar um die Begriffe „Indikation“ und „Kontraindikation“ zu erweitern?
Vielen Dank!
Christian Baudis
Sehr geehrter Herr Baudis,
vielen Dank für Ihren Vorschlag zur Aufnahme der beiden Begriffe. Wir werden diese in den nächsten Tagen im Glossar ergänzen.
Freundliche Grüße
Luca Salvatore