Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragter: Diese Rolle wird im Medizinproduktegesetz gefordert, das jedoch seit Mai 2021 nur noch für Hersteller von IvD-Produkten gilt, jedoch nicht mehr für Hersteller von Medizinprodukten.
Der Sicherheitsbeauftragte war eine „deutsche Erfindung“, die sich nicht direkt aus den europäischen Richtlinien wie der Medizinprodukterichtlinie ableiten ließ.
Die nun gültige Medizinprodukteverordnung (MDR) sieht mit der verantwortlichen Person eine vergleichbare Rolle vor. Sie erfahren in diesem Fachartikel zur verantwortlichen Person, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzanforderungen diese neue Rolle erfüllen muss.
Regulatorische Anforderungen an den Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten
Das Medizinproduktegesetz (MPG) fordert in §30, dass Firmen mit Sitz in Deutschland eine Person als Sicherheitsbeauftragten ernennen und dies den Behörden kommunizieren müssen.
a) Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Zu den Aufgaben des Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten zählen:
- Meldungen über Risiken bei Medizinprodukten sammeln und bewerten
- Notwendige Maßnahmen (z.B. Information der Behörden, Information der Anwender Rückrufe, Korrekturmaßnahmen) koordinieren
Er ist für die Erfüllung von Anzeigepflichten verantwortlich, soweit sie Medizinprodukterisiken betreffen, schreibt das MPG. Somit macht ihn der Gesetzgeber persönlich für die Erfüllung der entsprechenden Rechtspflichten verantwortlich.
b) Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragter: Notwendige Sachkenntnisse
Diese Person, auch das verlangt das Medizinproduktegesetz (MPG), muss über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Konkret fordert das MPG, dass diese Sachkenntnis des Sicherheitsbeauftragten erbracht werden muss durch
- das Zeugnis über eine abgeschlossene naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Hochschulausbildung oder
- eine andere Ausbildung, die zur Durchführung der oben genannten Aufgaben befähigt, und (in beiden Fällen)
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.
Auf Verlangen müssen Sie den Nachweis der Sachkenntnis der Behörde vorlegen können.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Als Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragter sind Sie fortlaufend in vielfältige Aufgaben involviert.
a) Informationen zu Risiken sammeln
Sie sind dafür verantwortlich, dass die Informationen über Risiken Ihrer Medizinprodukte gesammelt und bewertet werden. Beispiele für diese Informationsquellen, die Sie nutzen sollten zählen:
- Fehlermeldungen, die beispielsweise in einer Complaint-Datenbank gespeichert werden
- Anrufe und Fragen bei der Hotline
- Software-Fehler
- Meldungen von Behörden wie denen des BfArMs und der FDA
- Service-Berichte und Ersatzteilbestellungen
- Informationen von Distributoren
- Eigene Beobachtungen
- Informationen der Schulungsteams
- usw.
Sie sind als Sicherheitsbeauftragter damit Teil des Risikomanagement-Teams, das gemäß ISO 14971 zu dieser nachgelagerten Phasen verpflichtet ist.
b) Informationen bewerten und Maßnahmen festlegen
All diese Informationen sind daraufhin zu bewerten, ob sie sicherheitsrelevant sind und ob sie weitere Maßnahmen erfordern. Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- BfArM informieren
- Kunden informieren z.B.
- Nutzungsverbot
- Hinweise zu korrekter Nutzung
- Produktrückruf
- Update, Upgrade oder Service der Produkte
- Produktverbesserung
- CAPA
- usw.
Beachten Sie dass der Begriff Rückruf vom MPSV anders definiert ist als er umgangssprachlich verwendet wird. Lesen Sie hier, was Rückruf bei Medizinprodukten bedeutet.
c) Maßnahmen koordinieren
Sie sind nicht verpflichtet, die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen zu treffen, aber Sie sind verpflichtet, diese Maßnahmen zu koordinieren und zu melden. Die Maßnahmen können ebenso weitreichend wie kostspielig sein.
Künftige Anforderungen durch die MDR
Die künftige Medizinprodukteverordnung MDR erweitert die Anforderungen an die Sicherheitsbeauftragten, die dort als „Qualified Person“ bezeichnet werden:
- Kompetenz: Die formelle Qualifikation durch ein wissenschaftliches Hochschulstudium wird notwendig. Alternativ können die Personen über „fünf Jahre Berufserfahrung in Regulierungsfragen oder Qualitätsmanagementsystemen“ verfügen.
- Aufgabenspektrum: Die Aufgaben der „Qualified Person“ werden im Vergleich zum Sicherheitsbeauftragten erweitert um
- Bewertung der Konformität der Produkte in angemessener Weise vor Chargenfreigabe
- Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung
- Abgabe der Erklärungen gemäß Anhang XV Kapitel II Nummer 4.1 für Prüfprodukte
- Verantwortung und Haftung: Als Sicherheitsbeauftragter ist man im Gegensatz zur Qualified Person nicht für die „Einhaltung der Rechtsvorschriften“ verantwortlich. Das wirft neue haftungsrechtliche Fragen auf sowohl für den Medizinproduktehersteller als auch für die „Qualified Person“. Eine Diskussion dazu finden Sie hier.
Änderungshistorie
- 2021-08-18: Im letzten Abschnitt hieß es Anhang XIV Kapitel II. Richtig ist Anhang XV Kapitel II. Dies korrigiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir suchen einen externen Berater „Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragter“
Im Moment verkaufen wir Schnell Test Kits und wollen uns hier den Regularien sauber stellen.
Da Sie diese Leute ausbilden, hoffen wir, dass sie uns jemanden auf Freiberuflicher Basis vermitteln könnten.
Vielen Dank!
Mirko Jan Fath
0162 1072190
Lieber Herr Fath, danke für Ihre nette Anfrage, über die wir uns freuen!
Mein Team weiß Bescheid. Wir melden uns gleich zum Wochenbeginn.
Besten Dank und herzliche Grüße, Christian Johner
Hallo,
wir sind Distributor für Medizinische Diagnostik Produkte. Unsere Hersteller sind in Europa und auf dem Asiatischen Markt vertreten. Brauchen wir auch so einen Sicherheitsbeauftragten in der Firma?
Sehr geehrte Frau Schramm,
die Rolle des MP-Sicherheitsbeauftragten wird abgeschafft und durch die PRRC abgelöst.
Solange gilt die Pflicht zu einem SIB „nur“ für Hersteller und EU-Bevollmächtigte, aber nicht für die Händler. Das wird auch für die PRRC so gelten.
Beste Grüße, Christian Johner
Hallo Herr Johner,
benötigt ein Sanitätshaus, welches ausschliesslich als Händler agiert, einen Sicherheitsbeauftragten?
Viele Grüße
Dennis Völzke
Sehr geehrter Herr Völzke,
herzlichen Dank für Ihre spannende Frage! Danke auch für Ihren indirekten Hinweis darauf, dass der Artikel nicht mehr aktuell ist. Das ändere ich sofort.
Seit 6 Wochen gibt es das MPG in der bisherigen Form und die Rolle des Sicherheitsbeauftragten nicht mehr. Jetzt ist die Rolle einer verantwortlichen Person vorgeschrieben. Allerdings nicht für Händler.
Viele Grüße, Christian Johner
Sehr geehrter Herr Professor Johner,
ich vermute um letzten Abschnitt „Künftige Anforderungen durch die MDR“ ist der Verweis unter 2. 3. nicht ganz korrekt und sollte auf Anhang XV der MDR verweisen, nicht XIV!
Viele Grüße,
Silvia Seeger
Herzlichen Dank Frau Seeger!
Sie haben absolut Recht! Das ist ein „I“ reingerutscht. Dank Ihrer Hilfe konnte ich das sofort korrigieren. Nochmals besten Dank!
Viele Grüße, Christian Johner
Guten Tag,
leider finde ich nirgends eine entsprechende Information ob der Sicherheitsbeauftragte noch weiter benannt werden muss, wenn das Unternehmen noch nicht komplett auf MDR umgestellt ist.
Muss es im Unternehmen noch einen Sicherheitsbeauftragten geben wenn das Unternehmen noch legacy devices auf den Markt bringt oder reicht der PRRC aus, da das MPG ohnehin nicht mehr gültig ist?
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Sipple,
unser Experte Bernhard Gerstenecker meint: „Das allgemeine Verständnis ist, dass Legacy Devices keiner PRRC bedürfen. Allerdings wird die Funktion der PRRC bei Registrierungen in EUDAMED abgefragt. Es macht also in jedem Fall Sinn, eine PRRC zu bestellen. Es reicht auch aus, die PRRC zu benennen: die Verantwortlichkeiten des Sicherheitsbeauftragten sind in den Aufgaben der PRRC enthalten.“
Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter.
Herzliche Grüße
Tea Bodrusic
Sehr geehrte Dammen und Herren;
ich arbeite als Qualifizierte Person für Medizinische Diagnostik Produkte im Iran, ich würde gern wissen, ob diese Möglichkeit verfübar ist, dass ich bei Ihnen arbeiten.
Ich habe an der Universität Chemie studiert und ich habe 9 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich.
ich bin sehr motiviert, dass ich bei Ihnen zusammenarbeiten.
Mit freundlichenGrüßen
Mitra Doosti
Sehr geehrte Frau Doosti,
danke für Ihre Nachricht und Wertschätzung, die Sie damit ausdrücken.
Wir haben auf dieser Seite eine Übersicht über offen Stellen und die Möglichkeit einer Initiativbewerbung.
Herzliche Grüße
Christian Johner