IEC 82304 – Was die Norm zu „Health Software“ fordert
Die IEC 82304 liegt inzwischen vor. Ein guter Anlass, sich diese Norm zu „Health-Software-Products“ näher anzusehen.
Unter Interoperabilität versteht man die Fähigkeit eines Systems (z. B. eines Medizinprodukts oder einer Software), mit anderen Systemen zusammenzuarbeiten.
Inhalt
Sie finden auf dieser Seite eine kurze Einführung in das Thema Interoperabilität sowie Verweise auf weiterführende Fachartikel zu den folgenden Themen:
Die Interoperabilität setzt gemeinsame „Absprachen“ auf vier Interoperabilitätsebenen voraus:
Ebene | Aufgabe | Beispiele für Standards |
Organisatorische Ebene | Systemübergreifende Prozesse, Rollen, Berechtigungen ermöglichen | IHE |
Semantische Ebene | Einheitliches Verständnis der Informationseinheiten erlangen | Taxonomien, Klassifikationssysteme, Nomenklaturen wie ICD-10, ICF, LOINC, UCUM, ATC sowie die Wertetabellen von HL7, FHIR und DICOM |
Syntaktische Ebene | Informationseinheiten im Datenstrom identifizieren | Formate wie XML, JSON, HL71, DICOM1 |
Strukturelle Ebene | Datenstrom von einem zum anderen System übertragen | Protokolle z.B. des OSI-Schichtenmodells (TCP/IP, FTP, http), RS232, I2C u.v.m. |
1 HL7 und DICOM standardisieren nicht nur die syntaktische Ebene.
Achten Sie darauf, dass Sie in der System Requirements Specification und der Software Requirements Specification alle vier Interoperabilitätsebenen adressieren, nicht nur die unterste, wie häufig zu finden.
Hören Sie rein in den Podcast zur Interoperabilität mit Prof. Dr. Sylvia Thun.
Die MDR definiert den Begriff Interoperabilität.
Fähigkeit von zwei oder mehr Geräten, einschließlich Software, vom gleichen oder von unterschiedlichen Herstellern
MDR und IVDR fordern nicht explizit die Interoperabilität. Aber zu den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen zählen sie:
Wenn ein Produkt zur Verwendung in Kombination mit anderen Produkten oder Ausrüstungen bestimmt ist, muss die Kombination einschließlich der Verbindungen sicher sein und darf die vorgesehene Leistung der Produkte nicht beeinträchtigen. (MDR, Anhang I, Abschnitt 14.1)
Auch müssen „Risiken im Zusammenhang mit der möglichen negativen Wechselwirkung zwischen Software und der IT-Umgebung, in der sie eingesetzt wird und mit der sie in Wechselwirkung steht“, ausgeschlossen oder so weit wie möglich reduziert werden.
Wenn Hersteller die „Interoperabilitätskanäle“ ändern (sprich: die Spezifikation einer bestehenden Schnittstelle ändern oder eine neue Schnittstelle hinzufügen), hat das Folgen:
Die IOP Governance-Verordnung fordert von den Herstellern ein Konformitätsbewertungsverfahren bei deutschen Behörden zu durchlaufen. Dieses Verfahren ist unabhängig von den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß MDR und IVDR.
Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen die Interoperabilität ihrer Produkte nachweisen. Das BfArM fasst diese Anforderungen gut zusammen:
Interoperabilität ist somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal von DiGA und fällt damit unter die Anforderung in § 139e Absatz 2 SGB V. Weiter ausgeführt wird dieses in den §§ 5 und 6 DiGAV und in der Anlage 2 zur DiGAV (Rubrik „Interoperabilität“). Hier wird festgeschrieben, welche Schnittstellen einer DiGA als interoperabel auszugestalten sind und wie Interoperabilität durch die Nutzung von Standards realisiert werden muss.
Auch die FDA stellt Anforderungen an die Interoperabilität.
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Die IEC 82304 liegt inzwischen vor. Ein guter Anlass, sich diese Norm zu „Health-Software-Products“ näher anzusehen.
Die FDA hat ein Interoperability Guidance als Entwurf veröffentlicht. Es trägt den Titel „Design Considerations and Pre-market Submission Recommendations for Interoperable Medical Devices“ (hier zum Download). Lesen Sie hier, was die FDA damit bezweckt und auf welche Anforderungen Sie sich einstellen müssen.
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